Kaiser Claudia
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Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Pocking solche Praxen gibt, siehst du hier.
Krankengymnastik darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium Voraussetzung. Bestimmte Behandlungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeführt werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Pocking findest du hier bei gelbeseiten.de.
Krankengymnastik ist eine bewährte Therapie bei Rückenschmerzen. Oft ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein ausschlaggebender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Einbezug der Ärzte die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Gebühren ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich angeordnet wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.