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Nicht nur in Großstädten, auch in Mittelstädten wie Rüsselsheim am Main sind Rückenschmerzen längst eine Volkskrankheit. Mit einem verschreibungspflichtigen Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird daher oft von Ärzten verschrieben. Dazu gehören sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Übungen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Aber du wirst sehen, es wird umso besser, je öfter du trainierst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Präventivangeboten, etwa Rückenschulen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit 28 Tage, also auch in Rüsselsheim am Main. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.