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Krankengymnastik in Regensburg Stadtteil Kumpfmühl-Ziegetsdorf-Neuprüll (5 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik kann in vielen Fällen dabei unterstützen, Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu lindern. Unter anderem wird sie nach Schlaganfällen oder Operationen eingesetzt, um die Mobilität der Patienten zu festigen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen aufgebaut, um Schmerzen zu vermeiden.

Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Bayern ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

In Regensburg gibt es zahlreiche Praxen für Physiotherapie, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik durchführen. Auch in Krankenhäusern und Reha-Kliniken gibt es Physiotherapeuten, zuständig sind die aber meist nur für die Patienten der Einrichtung selbst. Welche Praxen es in Regensburg gibt, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.

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