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Krankengymnastik in Renningen (41 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Lymphdrainage, massage, Wärmeanwendungen, Cranio-sacrale-Therapie und Fußreflexzonentherapie.

Die Zahl der Therapie-Stunden ist davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Meistens erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei vorbeugenden Kursen wie Rückenschulen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.

Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Muskelkater nach dem Training ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das gilt vor allem für untrainierte Menschen. Du wirst aber sehen, es wird umso besser, je öfter du trainierst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.

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