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Krankengymnastik in Sachsenheim Württemberg (49 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Lymphdrainage, Wärmeanwendungen, massage, Cranio-sacrale-Therapie und Fußreflexzonentherapie.

Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Baden-Württenberg. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Manchmal hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist veraltet.

Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für jedes Alter geeignet, auch für Kinder. Wichtig ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Sachsenheim solche Praxen gibt, siehst du hier.

Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

Krankengymnast ist eine nicht mehr aktuelle Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie die offizielle Berufsbezeichnung, heute wird sie dagegen nicht mehr benutzt, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

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