Altevolmer Maria Krankengymnastik
Physiotherapie
Physiotherapie
Massagen
Physiotherapie
Physiotherapie
Economy
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Physiotherapie
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Im Normalfall musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Gebühren selbst zahlen. Das soll die Patienten darauf aufmerksam machen, auf die Gebühren zu achten und zu merken, dass so eine Therapie nicht kostenlos ist. Außerdem muss für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft im Sportverein auch Geld bezahlt werden. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.
Die Zahl der Therapie-Stunden ist vor allem davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Im Normalfall erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es physische Beschwerden gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Salzbergen solche Praxen gibt, siehst du hier.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Salzbergen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist überholt. Der Zeitraum wurde um zwei Wochen verlängert.