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Hellwig Thomas
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Psychotherapie: Psychologische Psychotherapeuten
Krankengymnastik ist der am meisten verwendete Teil der Physiotherapie. Nach einem Schlaganfall kann sie Patienten dabei unterstützen, ihre Bewegungsfähigkeit wiederherzustellen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das gezielte Training der Muskulatur kann zum Beispiel dazu beitragen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Aber keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es eine physische Beschwerde gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Schwalmstadt solche Praxen gibt, siehst du hier.
Meistens musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Gebühren selbst übernehmen. Das soll die Patienten dazu motivieren, auf die Kosten zu achten und zu merken, dass so eine Therapie nicht kostenlos ist. Außerdem ist auch der Besuch im Fitnessstudio oder die Mitglieschaft im Sportverein nicht umsonst. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.