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Krankengymnastik in Schwangau (11 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Physiotherapie.

Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen, also auch in Bayern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Manchmal hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist veraltet.

Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Schwangau solche Praxen gibt, siehst du hier.

Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

Wie bei jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Doch keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

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