Aus der Region

Ingo Thomas, DO COE & Team
Krankengymnastik
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Physiotherapie
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Ärzte: Neurologie (Fachärzte)
Meistens dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Entwicklung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist aber normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Termine.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren für Krankengymnastik. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Im Regelfall werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch keine Angst, meist wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.
Neben der "normalen" Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Abweichend davon werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.