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Krankengymnastik kann in vielen Fällen dabei unterstützen, Schmerzen zu reduzieren und Beweglichkeit wiederherzustellen. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um Bewegungsfähigkeiten zurückzugewinnen und Schmerzen zu lindern. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen zu lindern.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt deutschlandweit 28 Tage. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist überholt. Die Frist wurde um zwei Wochen verlängert.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Doch meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.