Physio Praxis Streicher Krankengymnastik
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Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Schmerzen zu mindern und Beweglichkeit wiederherzustellen. Nach Operationen ist sie oft eine unverzichtbare Unterstützung, um Kraft und Beweglichkeit erneut aufzubauen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Du wirst aber sehen, es wird umso besser, je häufiger du bei der Krankengymnastik warst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.
Normalerweise werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Anwendungen gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und vergleichbaren vorbeugenden Kursen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Baden-Württemberg. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist überholt.