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Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei vorbeugenden Leistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Krankengymnastik als physiotherapeutische Fachrichtung darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium notwendig. Einige Therapien dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeübt werden. Kontakte von Physiotherapie-Praxen in Stolberg (Rheinland) findest du hier bei gelbeseiten.de.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Aber keine Angst, meist wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept, benannt nach der Physiotherapeutin Bertha Bobath. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.
Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Nicht selten verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser verschreibt dann die Krankengymnastik. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.