Platin Partner

Krapfenbauer Bernd
Krankengymnastik
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Krankengymnastik
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Adressen von Praxen für Krankengymnastik in Stuttgart sind hier auf gelbeseiten.de zusammengestellt. Um Krankengymnastik durchführen zu dürfen, ist eine Ausbildung zum Physiotherapeuten erforderlich. Krankengymnastik bildet dabei den wichtigsten Teil der Physiotherapie. Im Jahr 1994 wurden die damals noch als Krankengymnasten bezeichneten Fachkräfte zu Physiotherapeuten umbenannt. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, beispielsweise die Manuelle Therapie oder Massagen.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Leiden gibt, das mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Praxen für Physiotherapie, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Stuttgart solche Praxen gibt, siehst du hier.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Bei Rückenschmerzen denken viele noch an den Landwirt, der sich seinen Rücken durch harte körperliche Arbeit kaputt gemacht hat. Aber auch die Arbeit im Büro kann auf den Rücken gehen. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft findest du bei deiner Krankenkasse.
Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Termine ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In der Regel dauert eine Krankengymnastik-Einheit rund 20 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einem Bandscheiben-Vorfall als auch bei neurologischen Schädigungen, etwa bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei gerätegestüzter Krankengymnastik und Physiotherapie bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Daher ist auch die Zuzahlung je Einheit in diesen beiden Fällen höher.