PhysioGEHRKEN Krankengymnastik
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Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Therapiebedarf am besten abschätzen. Aber auch ein Allgemeinarzt kann Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.
Mit Krankengymnastik sind vor allem Therapieformen gemeint, die nach einem Unfall, nach einer Operation oder bei anderen körperlichen Einschränkungen die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen mindern sollen. Dazu zählen sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Techniken, bei denen der Therapeut die Muskeln gezielt streckt.
Ob alt oder jung, Krankengymnastik eignet sich für jedes Alter, Kinder eingeschlossen. Entscheidend ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Sulzbach (Taunus) solche Praxen gibt, siehst du hier.
Auch bei der Krankengymnastik kann man, wie nach jedem Sport, Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.