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Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Behandlungen zur Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung. Ein Beispiel sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut die Muskeln mobilisiert.
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Terminen. Sollte dies nicht ausreichen, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.
Krankengymnastik darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium notwendig. Einige Behandlungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeführt werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Ubstadt-Weiher findest du hier bei gelbeseiten.de.