Susan Matthijs Krankengymnastik
Physiotherapie
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Massagen
Physiotherapie
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Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Übungen und Aktivitäten, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen, als auch passive Methoden, bei denen der Physiotherapeut etwa versucht, die Muskeln zu dehnen.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Nordrhein-Westfalen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist veraltet.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Präventivangeboten wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Wie bei jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch fast immer wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.