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Krankengymnastik in Würzburg (128 Treffer)

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Häufige Fragen

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Krankengymnastik ist für eine Vielzahl von Leiden die erste Wahl. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen eingesetzt, um die motorischen Fähigkeiten der Patienten zu reaktivieren. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen aufgebaut, um Schmerzen zu lindern.

Krankengymnastik ist ein erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein essentieller Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Auch vorbeugend kann Krankengymnastik gegen Rückenschmerzen helfen. Allerdings gelten für solche Rückenschulen andere Kostenerstattungen, da diese nicht auf Rezept verschrieben werden. Viele Krankenkassen bieten Programme zur Prävention, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept ausgestellt wurde. Die genauen Richtlinien klärt jede Versicherung selbst, sodass du am besten einmal selbst nachhakst.

Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Würzburg solche Praxen gibt, siehst du hier.

Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

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