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Reinke Ingbert Krankengymnastik
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Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Wörth am Main leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Mit einem verschreibungspflichtigen Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
Im Regelfall musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Gebühren selbst übernehmen. Das soll die Patienten dazu motivieren, auf die Kosten zu achten und zu verstehen, dass so eine Behandlung Geld kostet. Zudem muss für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft im Sportverein auch Geld bezahlt werden. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Doch fast immer wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Oft dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Entwicklung überwachen und dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.
Rezepte werden oft für sechs Termine Krankengymnastik ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. Im Normalfall dauert eine Krankengymnastik-Sitzung rund 20 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei Mukoviszidose oder ähnlichen Atemwegserkrankungen sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.