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Hilbert-Paluch Aloisia
Physiotherapie
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28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Wallenhorst. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss, doch keine Sorge, diese Frist ist nicht mehr aktuell.
Ärzte haben für Krankengymnastik nur ein begrenztes Budget. Sie müssen deshalb abwägen, wer Bewegungstherapie am nötigsten hat. Dabei spielt sowohl der Schweregrad der Probleme als auch der mögliche Nutzen von Krankengymnastik eine Rolle. Bei Rückenschmerzen kann oft eine Gruppentherapie statt einer Einzelbehandlung sinnvoller sein. Für Rückenschulen ist nicht immer ein Rezept nötig, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt. Informiere dich bei deinem Arzt, ob klassischer Sport eine Alternative sein kann. Gerade in ländlichen und kleinstädtischen Regionen wie Wallenhorst gibt es viele Optionen, sich zu bewegen. Und natürlich kann man Krankengymnastik auch selbst bezahlen. Für vorbeugende Krankengymnstik bieten viele AOK, hkk und Co außerdem spezielle Programme. Erkundige dich am besten auf der Webseite deiner Krankenkasse.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und anderen Vorsorgeleistungen gelten aber andere Richtlinien. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Krankengymnastik umfasst üblicherweise Behandlungen, die die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Daneben gibt es passive Methoden, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.