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Krankengymnastik in Wanzleben-Börde Stadtteil Wanzleben (2 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Krankengymnastik ist bei vielen Beschwerden das bevorzugte Mittel. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um die Mobilität zu verbessern und Schmerzsymptome zu verringern. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dazu beitragen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.

Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Sachsen-Anhalt ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es physische Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Wanzleben-Börde solche Praxen gibt, siehst du hier.

Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

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