Brichta
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Physiotherapie
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Bayern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch das ist überholt.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Wasserburg am Inn solche Praxen gibt, siehst du hier.
Pro Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Anwendungen. Sollte es erforderlich sein, kann die Therapie verlängert werden.
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.