Lehfeldt Uwe, Angelika Massage und Krankengymnastik
Massagen
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Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Schmerzen zu reduzieren und Beweglichkeit wiederherzustellen. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um Bewegungsfähigkeiten zurückzugewinnen und Schmerzen zu lindern. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, einen Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Du wirst aber sehen, dass es umso besser wird, je öfter du bei der Physiotherapie warst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.
Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser stellt dann das Rezept für Krankengymnastik aus. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Bayern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist veraltet. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von 14 auf 28 Tage verlängert.