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Rezepte werden oft für sechs Termine Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. Im Normalfall dauert eine Krankengymnastik-Sitzung 15 bis 25 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einer Rücken-OP als auch bei neurologischen Schädigungen, etwa nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose und bei gerätegestüzter Krankengymnastik sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen und Aktivitäten, die bei körperlichen Problemen wie zum Beispiel nach einem Unfall oder nach einer Operation Schmerzen reduzieren und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Daneben gibt es passive Methoden, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln gezielt streckt.
Die Art der Behandlung ist entscheidend für die entstehenden Kosten. Gruppentherapien sind günstiger als Einzeltherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei Gruppenanwendungen wie Rückenschulen liegen die Kosten niedriger, neurologische Anwendungen wie nach einem Schlaganfall sind teurer.
Pro Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Sollte dies nicht ausreichend sein, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.
Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Bayern ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.