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Duarte Angelika Krankengymnastikpraxis
Krankengymnastik
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Krankengymnastik
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Physiotherapie
Physiotherapie
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Therapieformen, die bei körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel nach einer Operation oder nach einem Unfall die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen mindern sollen. Ein typischer Bestandteil sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Ergänzend dazu gibt es passive Methoden, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin etwa versucht, Muskeln zu dehnen.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt deutschlandweit 28 Tage, also auch in Weinheim (Bergstraße). Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig. Die Frist wurde um 14 Tage erhöht.
Meistens dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Ärzte und Krankengymnasten überwachen deine Entwicklung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist aber normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.
Versicherte einer privaten Krankenkasse zahlen erstmal die gleichen Gebühren wie Selbstzahler und können die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Eine Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit circa 45 Euro zu Buche. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.