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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Aber das ist nicht mehr aktuell.
Bei Vorliegen eines Rezeptes übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren für Krankengymnastik. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Krankengymnast ist eine ausrangierte Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie der offizielle Berufstitel, mittlerweile wird sie dagegen nicht mehr verwendet, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.
Die Zahl der Therapie-Stunden ist vor allem davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Privatversicherte zahlen zunächst genauso hohe Beträge wie Selbstzahler und reichen die Rechnung später bei ihrer Krankenversicherung ein. Eine Krankengymnastik-Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit etwa 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Krankengymnastik übernommen, wenn ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.