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Krankengymnastik in Wustermark (16 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Fango, Rückenschule, Lymphdrainage, Atemtherapie und BOBATH-THERAPIE.

Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Wustermark. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Aber keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

Neben weiteren Fachrichtungen ist auch die Krankengymnastik ein Teil der Physiotherapie. Sie gehört daher zum Handwerk von qualifizierten Physiotherapeuten. Für wen das in Wustermark gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Brandenburg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Krankengymnastik soll vor allem Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wieder ankurbeln. Möchtest du dich einfach mehr bewegen, um gesund zu bleiben, können dich auch andere Sportarten dabei unterstützen. Gerade kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Wustermark bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn du in Wustermark kein passendes findest, schau doch mal in der nächsten Stadt wie etwa Berlin.

Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

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