Schadenfreiheitsklassen & Prozente: Rabatte bei der Kfz-Versicherung
Begriffsklärung: Schadenfreiheitsklassen, -rabatte und Prozente
Gleiches Auto, gleiche Versicherungsgesellschaft, gleicher Tarif – und mehrere Hundert Euro Preisunterschied beim Versicherungsbeitrag. Das ist durchaus möglich. Denn die Autoversicherer in Deutschland belohnen unfallfreies Fahren mit Vergünstigungen: den Schadenfreiheitsrabatten. Je länger Sie fahren, ohne Ihre Kfz-Versicherung in Anspruch zu nehmen, desto größer wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt.
Um den Rabatt zu bestimmen, ordnen die Versicherungen ihre Kunden in Schadenfreiheitsklassen (kurz: SF oder SF-Klasse) von 0 bis 35 ein. Sie spiegeln die Anzahl der unfallfreien Jahre wider. Nach vier Jahren ohne gemeldeten Schaden erreichen Sie beispielsweise die SF 4. Sind Sie weiterhin unfallfrei unterwegs, steigen Sie im nächsten Jahr automatisch in die SF 5 auf und erhalten einige Prozent mehr Nachlass auf den Beitragssatz. Diese Prozente können Sie allerdings ganz schnell wieder verlieren, wenn Sie einen Schaden über die Versicherung abwickeln. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Rückstufung“.
Welche SF-Klasse habe ich überhaupt?
Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie auf der letzten Beitragsrechnung Ihrer Autoversicherung ablesen. Dort werden die SF-Klassen für die Kfz-Haftpflicht und – wenn vorhanden – die Vollkaskoversicherung separat ausgewiesen. Haben Sie die Rechnung nicht zur Hand, können Sie sich auch bei Ihrem Versicherer darüber erkundigen.
Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen. Denn diese Versicherung deckt nur Schäden ab, die außerhalb Ihres eigenen Einflussbereichs liegen, zum Beispiel Hagelschäden und Diebstahl. Wenn Ihre Versicherung einen Teilkaskoschaden übernimmt, müssen Sie also auch keine Rückstufung und somit höhere Beiträge im Folgejahr fürchten.
Wie viel Rabatt in welcher Schadenfreiheitsklasse?
Nicht mit jeder neuen SF-Klasse sinkt auch der Schadenfreiheitsrabatt. Bei den höheren Klassen erreichen Sie die nächste Rabattstufe bei manchen Anbietern erst nach mehreren schadenfreien Jahren. Die bestmögliche Schadenfreiheitsklasse ist SF 35. Damit ist das Maximum an Schadenfreiheitsrabatt erreicht. Auch wenn Sie 40 Jahre ohne selbstverschuldeten Schaden unterwegs sind, erhalten Sie keine weiteren Prozente auf den Versicherungsbeitrag.
Fahranfänger:innen werden zunächst in die SF 0 eingeordnet und können in der Regel erst in die SF 1 aufsteigen, wenn Sie ihren Führerschein drei Jahre lang besitzen und ein Jahr lang unfallfrei geblieben sind.
Die Schadenfreiheitsklassen M und S
Neben den SF-Klassen von 0 bis 35 gibt es die Sonderklassen S und M, in denen sehr hohe Beiträge fällig werden. SF M (Malusklasse) ist die teuerste Schadenfreiheitsklasse. Hier werden Versicherte eingeordnet, die zwei oder mehr Schäden im Jahr melden, bevor Sie die SF 6 erreicht haben. Fahranfänger:innen mit SF 0 werden nach einem selbstverschuldeten Unfall auf SF M zurückgestuft. Die SF S droht Fahrzeughalter:innen, die aus der SF 1 zurückgestuft werden.
Die Versicherungsgesellschaften bestimmen einen Grundbeitrag für die Kfz-Versicherung und legen selbst fest, wie viel Prozent dieses Werts sie in den einzelnen SF-Klassen erheben. Den exakten Schadenfreiheitsrabatt können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Kfz-Versicherung entnehmen oder bei Ihrem Versicherer erfragen.
Rückstufung nach selbstverschuldetem Schaden – und wie Sie sie vermeiden
Der Albtraum aller Autofahrer:innen, die sich bereits einen gewissen Schadenfreiheitsrabatt erfahren haben, heißt Rückstufung. Reguliert Ihre Kfz-Versicherung einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, wird Ihre Schadenfreiheitsklasse im folgenden Jahr heruntergesetzt.
Besonders ärgerlich: Ein Unfall kostet Sie gleich mehrere Ihrer mühsam erarbeiteten schadenfreien Jahre. Eine Rückstufung beispielsweise von SF 7 in SF 1 ist durchaus üblich – und lässt Ihren Versicherungsbeitrag deutlich ansteigen. Grob über den Daumen gepeilt, lässt sich sagen, dass es rund 10 schadenfreie Jahre dauert, bis der finanzielle Nachteil wieder aufgeholt ist. Reguliert Ihre Versicherung innerhalb eines Jahres gleich mehrere Schäden, werden Sie auch mehrfach zurückgestuft.
Bei kleinen Schäden abwägen
Wägen Sie deshalb ab, ob Sie einen selbstverursachten Schaden über Ihre Kfz-Versicherung abwickeln oder die Kosten lieber aus eigener Tasche zahlen. Bei kleineren Schäden bis zu einer Höhe von bis zu 1.000 Euro kann es sich unter Umständen lohnen, den Schaden nicht über die Versicherung abzuwickeln. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie noch keine allzu hohe SF-Klasse erreicht haben. Denn dann zahlen Sie nach der Rückstufung besonders hohe Beiträge und brauchen sehr lange, bis die Beiträge deutlich sinken.
Wenn Sie hingegen bereits SF 35 erreicht haben und beispielsweise auf SF 25 zurückgestuft werden, sind die Auswirkungen auf Ihr Portemonnaie nicht so gravierend.
Rückstufung durch Rabattschutz vermeiden
Viele Versicherer bieten mittlerweile einen optionalen Rabattschutz, oft auch Rabattretter genannt, an. Hier zahlen Sie einen etwas höheren Beitrag, haben aber dafür einen Schaden pro Jahr „frei“. Sie werden also nicht herabgestuft, wenn es bei einem Schaden bleibt.
Nur teure Schäden melden
Für die Versicherung ist übrigens nur die Anzahl der gemeldeten Schäden relevant, nicht deren Höhe. Haben Sie in einem Jahr mehrere Schäden verursacht, kann es sinnvoll sein, nur den teuersten über die Versicherung abzuwickeln. Mit einem Rabattschutz müssen Sie auf diese Weise keine Rückstufung fürchten. Ohne Rabattretter begrenzen Sie zumindest das Ausmaß der Rückstufung.
Schaden zurückkaufen
Bereits von der Versicherung abgewickelte Schäden können Sie auch im Nachhinein noch selbst übernehmen. Sie haben das Recht, den Schaden von der Versicherung „zurückzukaufen“. Dies gilt für mindestens sechs Monate nach der Abwicklung.
Günstigere Schadenfreiheitsklasse sichern
Es gibt einige Möglichkeiten, sich eine höhere Schadenfreiheitsklasse zu sichern und damit die Kosten für die Kfz-Versicherung zu senken:
Versicherungsbeginn zum günstigsten Zeitpunkt
Sie müssen nicht zwingend ein volles Jahr unfallfrei unterwegs sein, um in die nächste SF-Klasse hochgestuft zu werden. Sechs Monate reichen bereits aus. Falls Sie die Gelegenheit haben, ist es daher von Vorteil, Ihr Auto in der ersten Jahreshälfte anzumelden. Bei einer Anmeldung im Laufe des Julis kann es sich zum Beispiel rechnen, den Versicherungsbeginn bei Vertragsabschluss auf den 1. Juli rückdatieren zu lassen. Sprechen Sie am besten Ihren Versicherungsberater darauf an.
Schadenfreiheitsrabatt übernehmen
Schadenfreiheitsrabatte sind innerhalb der Familie übertragbar. Gibt der Großvater das Autofahren auf, kann der Enkel seinen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. Dabei gelten je nach Versicherung aber mehr oder minder strenge Bedingungen.
Versicherung als Zweitwagen
Wer bereits ein Auto versichert hat und einige Zeit schadenfrei unterwegs war, wird dank spezieller Zweitwagenregelung in eine bessere Klasse als SF 0 eingeordnet. Das eigene Auto als Zweitwagen zu versichern, lohnt sich vor allem für Fahranfänger.
Alte Schadenfreiheitsrabatte reaktivieren
Wenn Sie in der Vergangenheit schon einmal ein Auto versichert hatten, das aber längst abgemeldet ist, existieren möglicherweise noch alte Schadenfreiheitsrabatte. Haken Sie bei der damaligen Versicherungsgesellschaft nach und lassen Sie sich die Anzahl schadenfreier Jahre möglichst schriftlich bestätigen. Diese können Sie möglicherweise beim Abschluss einer neuen Versicherung nutzen.