Legasthenie: Fördermöglichkeiten in der Schule
Legasthenie: Welche Pflichten haben Schulen?
Unter anderem ist Aufgabe der Schulen, allen Kindern und Jugendlichen Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen. Hierfür haben Schulen Fördermaßnahmen der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen entwickelt. Zudem müssen sich Schulen auch individuellen Diagnose- und Förderansätzen im Unterricht stellen, etwa wenn in einer Klasse Kinder nicht-deutscher Herkunftssprache sind oder Kinder mit einer Legasthenie. Denn: Schülerinnen und Schüler haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung. Bei besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen können Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in Anspruch genommen werden.
Die Klassenkonferenz (ein Gremium aus verschiedenen Lehrkräften und Fachpersonal) diskutiert, ob besondere Schwierigkeiten vorliegen. Darüber hinaus legt sie fest, welche Maßnahmen ergriffen werden. Eventuell vorhandene Fachgutachten werden für das Entscheidungsverfahren berücksichtigt – sind aber nicht immer zwingend Voraussetzung. Ein individueller Förderplan wird basierend auf dem schulbezogenen Förderkonzept erstellt. Welche Förderkonzepte und Unterstützungen im Falle einer Lese-Rechtschreibstörung greifen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen beispielsweise regelt die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) in den §§ 37 bis 44, auf welche Weise in allen Schulstufen mit den besonderen Schwierigkeiten verfahren werden soll, die bei Schülerinnen und Schülern beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen auftreten.
Legasthenie in der Schule: Welche Fördermaßnahmen gibt es?
Als Fördermaßnahmen kommen unter anderem in Betracht:
- Nachteilsausgleich
- Notenschutz: Berücksichtigung der Legasthenie bei der Notengebung
- Unterricht in besonderen Lerngruppen/ Förderunterricht
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Nachteilsausgleich für Legastheniker: Was bedeutet das?
Bei einem Nachteilsausgleich geht es darum, Schüler:innen so zu unterstützen und zu bewerten, dass sie trotz ihrer Beeinträchtigung ihren sonstigen Begabungen gemäße Leistungen in den verschiedenen Schulfächern erbringen können. Die individuelle Förderung von Kindern mit Legasthenie soll Chancengerechtigkeit im Unterricht ermöglichen. Beispiele für einen Nachteilsausgleich sind:
- Verwendung von Nachschlagewerken und Wörterbüchern im Unterricht
- Hilfen zum Abschreiben
- stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen
- Zeitzugabe bei Klassenarbeiten
- Nutzung von Notebook oder Diktiergerät
- Erbringen mündlicher Leistungen vom Platz aus oder einzeln in separaten Räumen
- verlängerte Vorbereitungszeit bei Prüfungen
- vereinfachte Aufgabenformulierungen oder bei Bedarf Vorlesen der Aufgabe für den:die Schüler:in von Seiten der Lehrkraft
- Begriffserklärung von Seiten der Lehrkräfte
- Zeichnungen oder Fotos als visuelle Orientierungshilfen für die Aufgaben
Welche Formen des Nachteilsausgleichs bei Legasthenie oder einer Rechenschwäche in Betracht kommen, steht in den sogenannten Legasthenie-Erlassen der einzelnen Bundesländer, hier bereitgestellt vom Institut für integrative Lerntherapie und Weiterbildung (IFLW).
Notenschutz (Notenausgleich) für Legastheniker:innen: Was bedeutet das?
Unter dem Begriff „Notenschutz“ wird eine Berücksichtigung der Legasthenie bei der Notengebung verstanden. Das heißt: Die Rechtschreibleistung von betroffenen Schüler:innen wird nicht bewertet. Eine zurückhaltende oder Nichtbewertung der Lese-Rechtschreibleistung kann, so der Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e.V., für betroffene Kinder und Jugendliche eine „sehr wichtige Maßnahme sein, um sie zu entlasten und eine Chancengleichheit herzustellen, bis die eingeleiteten Fördermaßnahmen ihre Wirkung zeigen“.
Einige Bundesländer haben hierzu spezielle Erlasse oder Verwaltungsvorschriften geschaffen. Die Leistungsbewertung des Kindes mit Lese-Rechtschreibstörung erfolgt auf den Grundlagen des Schulgesetzes des jeweiligen Bundeslandes und der Erlasse. Eltern sollten mit der Schule ins Gespräch gehen (Lehrkräfte, schulpsychologische Beratungsstelle) und sich über die Regelungen in ihrem Bundesland informieren und darauf achten, dass das Kind die benötigte Unterstützung (Nachteilsausgleich, Notenschutz, Förderunterricht) erhält, um einen begabungsgerechten Schulabschluss zu erreichen.
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Legasthenie – steht das im Zeugnis?
Werden der schulische Nachteilsausgleich und der Notenschutz (beispielsweise Nichtbewertung von Rechtschreibleistungen) in Anspruch genommen, dürfen die Lehrkräfte das im Zeugnis vermerken. Ob und in welcher Form ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erscheint, steht meist im Legasthenie-Erlass des jeweiligen Bundeslandes, den Sie über die Seiten des Instituts für integrative Lerntherapie und Weiterbildung (IFLW) aufrufen können. Eltern sollten sich genau über die Vor- und Nachteile eines schulischen Nachteilsausgleichs informieren. Unterstützung bekommen sie unter anderem von Lehrkräften, dem schulpsychologischen Dienst, aber auch von den Landesverbänden des Bundesverbands Legasthenie & Dyskalkulie e. V. (BVL).
Welche Fördermöglichkeiten gibt es in der Schule?
Nachteilsausgleich und Notenschutz können zwei bedeutsame Unterstützungsmaßnahmen für Kinder mit Legasthenie sein. Eine weitere wichtige Unterstützung stellt Förderunterricht in der Schule für Kinder mit Legasthenie dar. Diese zusätzliche Förderung ist eine wichtige Ergänzung zu Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Legasthenie, denn im normalen Unterricht ist zu wenig Zeit und Ruhe für differenzierte Förderdiagnostik und entsprechende Lernangebote. Förderunterricht in der Schule und außerschulischer Förderunterricht greifen meist gut zusammen und bilden eine gute Lernförderung für das Kind. Eltern sollten bei der Schule nachfragen, welche Lernangebote es gibt und diese nutzen.
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Quellen:
kultusministerium.hessen.de: „Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschrieben oder Rechnen. Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)“. Online-Version (PDF) der Verordnung des Hessischen Kultusministeriums.
awmf.org: „Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und / oder Rechtschreibstörung“. S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP). AWMF-Registernummer 028-044.
iflw.de: „Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS und Rechenschwäche“. Online-Information des Instituts für integrative Lerntherapie und Weiterbildung (IFLW).
iflw.de: „Legasthenie-Erlasse der Bundesländer“. Online-Information des Instituts für integrative Lerntherapie und Weiterbildung (IFLW).
iflw.de: „Empfehlungen zur Förderung/Schulischer Nachteilsausgleich“. Online-Information (PDF) des Instituts für integrative Lerntherapie und Weiterbildung (IFLW).
lvl-hessen.de: „Legasthenie“. Online-Information des Landesverbands für Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e. V.
legasthenie-zentrum-berlin.de: „Diagnostik“. Online-Information des Legasthenie-Zentrums Berlin e.V.
gesundheitsinformation.de: „Umschriebene Entwicklungsstörungen in der Kindheit und Jugend“. Online-Information des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
bvl-legasthenie.de: „Der schulische Bildungsauftrag“. Online-Information des Bundesverbands Legasthenie & Dyskalkulie e.V.
bvl-legasthenie.de: „Die Landesverbände. Legasthenie & Dyskalkulie“. Online-Information des Bundesverbands Legasthenie & Dyskalkulie e.V.
bvl-legasthenie.de: „Elternratgeber“. Online-Information (PDF) des Bundesverbands Legasthenie & Dyskalkulie e.V.
bvl-legasthenie.de: „Legasthenie“. Online-Ratgeber (PDF) des Bundesverbands Legasthenie & Dyskalkulie e.V.
Andreas Warnke, Uwe Hemminger, Ellen Roth, Stefanie Schneck: Legasthenie. Leitfaden für die Praxis. Verlag: Hogrefe
legasthenieverband.org: „Fragen & Antworten. Was ist Legasthenie?“ Online-Information des Dachverbands Legasthenie Deutschland e. V. (DVLD).
neurologen-und-psychiater-im-netz.de: „Anzeichen und Störungsbild der Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie)“. Online-Information der Berufsverbände für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.
legasthenie-zentrum.de: „Psychische Störungen“. Online-Information des Legasthenie-Zentrums Berlin e.V.