Werden Organe ungefragt entnommen? 7 Bedenken zur Organspende
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Werden Organe ungefragt entnommen? 7 Bedenken zur Organspende

Laut einer Umfrage im Jahr 2020 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) äußerten sich 82 Prozent der Befragten positiv gegenüber der Organspende und wollten anderen Menschen nach ihrem Tod helfen. Ein Teil der Befragten gab an, sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt zu haben. 23 Prozent äußerten Bedenken zur Organspende. Sie haben Angst vor Missbrauch. Wie sicher ist die Organspende? Was sollten Interessierte wissen, bevor sie sich für oder gegen einen Organspendeausweis entscheiden?

Was ist das Transplantationsgesetz?

Das Thema Organ- und Gewebespende ist ein sehr sensibles Thema und braucht feste gesetzliche Regelungen, um Missbrauch und Organhandel zu verhindern. Das Transplantationsgesetz, kurz TPG, regelt, was erlaubt ist und was nicht. Im Gesetz sind zum Beispiel Verbote und Straftatbestände verankert, die den Handel von Organen unter Strafe stellen.

Das deutsche Transplantationsgesetz ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft. Es regelt neben der Spende und Entnahme auch die Vermittlung und Übertragung von Organen – sowohl Lebendorganspenden als auch postmortale Organspenden. Zudem legt das TPG fest, welche Instanzen welche Prüfungs- und Kontrollaufgaben übernehmen. Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission (PÜK) beispielsweise sind unter anderem für die Kontrolle der Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren zuständig. Die erstellten Prüfberichte sind öffentlich einsehbar und können auf der Website der Bundesärztekammer aufgerufen werden.

Verdacht? Meldestelle für Auffälligkeiten

Zudem gibt es eine Meldestelle für Auffälligkeiten: die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin. Sie ist die Kontaktstelle, wenn der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Bereich der Organ- und Gewebespende besteht. Dieser kann von Bürgerinnen und Bürgern anonym an die Stelle gerichtet werden:

Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

E-Mail: [email protected]

Finanzierung der Organspende

Wie jede Operation sind auch Übertragungen von Organen und Geweben mit Kosten verbunden, etwa für Entnahme, Transport und die Transplantation. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) erstattet den Krankenhäusern die entstehenden Kosten nach festgelegten Pauschalen. Diese Pauschalen werden jedes Jahr vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer und der DSO vereinbart. Die Kosten der Transplantation übernimmt die Krankenkasse des Organempfängers. Die Kosten, die im Rahmen einer Lebensspende entstehen, übernimmt ebenfalls die Krankenversicherung der transplantierten Person die Kosten. Das gilt in der Regel auch für die Kosten einer Gewebetransplantation.

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie die Aufgaben der DSO finanziert werden und welche Aufwandserstattung Entnahmekrankenhäuser bekommen? Sie können die Finanzierung der Aufgaben der DSO auf der Website der Stiftung einsehen. Den Angehörigen der spendenden Person entstehen aus einer Organ- und Gewebespende keine Kosten.

Sieben häufige Bedenken zur Organspende

1. Dürfen Ärzte ungefragt Organe entnehmen?

Im TPG ist geregelt, dass Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einer postmortalen Organspende zugestimmte hat. Auch dürfen nur die Organe entnommen werden, welche der Spender freigegeben hat. Ist der Wille des Verstorbenen unbekannt, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Wie immer auch die Angehörigen entscheiden oder wie es im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festgehalten ist: Die Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, sich daran zu halten. Übrigens sind auch Angehörige verpflichtet, den Wunsch des Verstorbenen zu respektieren. Des Weiteren dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Hirntod, also der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (irreversibler Hirnfunktionsausfall, IHA), eindeutig von zwei Fachärzten festgestellt wurde. Diese Feststellung erfolgt nach strengen Richtlinien der Bundesärztekammer.

2. Werde ich als Organspender im Krankenhaus eher sterben gelassen?

Immer wieder haben Menschen Bedenken, dass sie als Organspender im Ernstfall medizinisch nicht ausreichend betreut und sterben gelassen werden. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, alles zu tun, um das Leben der Patienten zu retten. Eine mögliche Spendebereitschaft ändert daran nichts. Wichtig zu wissen ist auch: Die Intensivmediziner, welche das Leben des Patienten zu retten versuchen, haben nichts mit dem Prozess der Organentnahme zu tun. Ist ein Patient verstorben und kommt er als Spender in Betracht, kontaktiert das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), welche Koordinatoren schickt, die den Organspendeprozess begleiten. Bei Bedarf stellt die DSO auch Ärzte, welche den Hirntod feststellen.

Die DSO meldet Spenderorgane an die Stiftung Eurotransplant, die den internationalen Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern vermittelt. Außerdem führt Eurotransplant Wartelisten, auf denen Menschen stehen, die dringend ein Spenderorgan benötigen. So können Spenderorgane und passende Empfänger zusammenfinden. Wer ein Organ bekommt, ist unter anderem abhängig von der medizinischen Dringlichkeit, dem Gesundheitszustand des potenziellen Empfängers und der Wartezeit.

Wer stellt den Hirntod fest?

Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Mindestens einer von ihnen muss ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Außerdem müssen beide eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivmedizin vorweisen. Auch darf keiner von ihnen an der Entnahme oder Transplantation beteiligt sein. Medikamentenwirkungen müssen für die Ausfallerscheinung des Gehirns ausgeschlossen werden. Die Feststellung des Hirntods erfolgt nach strengen, gesetzlich vorgeschriebenen Regeln.

3. Ist die Hirntoddiagnose wirklich sicher?

Bedenken zur Organspende bestehen häufig im Zusammenhang mit der Hirntoddiagnostik. Viele fragen sich, wann ein Mensch als tot gilt und ob sie wirklich tot sind, wenn ihre Organe entnommen werden. Der Hirntod gilt nach weltweit anerkanntem naturwissenschaftlich-medizinischen Erkenntnisstand als sicheres Todeszeichen des Menschen. Der Hirntod wird deshalb als maßgebliches Anzeichen für den bereits eingetretenen Tod angesehen, weil er eindeutig den unwiederbringlichen Verlust der Steuerung elementarer Lebensfunktionen und die Zerstörung der Einheit von Körper und Persönlichkeit markiert. Der Mensch ist nicht mehr fähig, Dinge wahrzunehmen oder zu empfinden. Das Bewusstsein ist erloschen. Der Mensch wacht nicht mehr auf. Mit dem Hirntod sterben nach und nach auch alle anderen Körperteile ab. Um Organe für die Organspende nutzen zu können, werden die Körperfunktionen mit Hilfe von Maschinen allerdings noch eine Weile aufrechterhalten, bis die Organe entnommen sind. So werden die Organe durchblutet und mit Sauerstoff versorgt und nehmen keinen Schaden.

Es gibt Zweifler, die den Hirntod nicht als sicheres Todesmerkmal des Menschen anerkennen. Sie geben zu bedenken, dass zwar das Gehirn unwiederbringlich ausgefallen sei und seine Aufgaben nicht mehr erfüllen könne, der Körper selbst zum Zeitpunkt der Organentnahme aber noch lebe. Aus ihrer Sicht werden die Organe somit aus einem sterbenden Menschen und nicht aus einem toten Menschen entnommen. Aus ihrer Sicht ist ein Mensch erst dann tot, wenn alle Körperfunktionen versagen und das Herz aufhört zu schlagen. Es ist eine sehr individuelle und persönliche Einstellung, an welchem Punkt jemand den Übergang vom Leben zum Tod sieht. Viele Experten sehen Aufklärungsbedarf, da nicht immer zwischen dem objektiven medizinisch-wissenschaftlichen Aspekt der Todesfeststellung und verschiedenen anderen Interpretationen des Todes unterschieden wird, etwa metaphysischen und kulturellen Aspekten.

4. Können Spender bei der Entnahme Schmerzen haben?

Ebenso haben viele Angehörige Bedenken, dass der Verstorbene bei der Organentnahme Schmerzen verspürt. Auch Menschen, die überlegen, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten, haben oft Sorge, dass sie Schmerzen empfinden könnten. Nach heutigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass die Verstorbenen bei der Organentnahme keine Schmerzen verspüren. Das Bewusstsein über Schmerz entsteht im Gehirn. Das Gehirn hat beim Hirntot alle Funktionen unwiederbringlich verloren. Mögliche Schmerzreize können nicht mehr im Gehirn verarbeitet und wahrgenommen werden. Bei der Diagnose des Hirnfunktionsausfalls überprüfen die Ärzte unter anderem, ob der Verstorbene auf Schmerzreize reagiert.

Wichtig zu wissen: Da die Körperfunktionen nach dem Hirntod noch eine Zeitlang aufrechterhalten werden können, können die Rückenmarksreflexe noch funktionieren. Diese Reflexe sind, so betonen Mediziner, keine bewussten Bewegungen und haben nichts mit einer Reaktion auf Schmerzen zu tun. Auch kann der Körper auf die Operation mit einem Blutdruckanstieg reagieren. Experten zufolge ist dies ebenfalls eine alleinige körperliche Reaktion und kein Zeichen von Bewusstsein.

5. Organspende gegen meinen Willen – geht das?

Es ist gesetzlich nicht erlaubt, Organe aus dem Körper eines Verstorbenen zu nehmen, wenn dieser zu Lebzeiten nicht einer Organspende nach seinem Tod zugestimmt hat. Für Ärzte sind die Angaben der Patientinnen und Patienten bindend. Sie sind verpflichtet, sich an die Angaben des Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung zu halten.

6. Wer entscheidet, wenn der Wille des potenziellen Spenders unbekannt ist?

Ist der Wille des verstorbenen Patienten unklar, kommen die Ärzte auf die Angehörigen zu. Nach dem Transplantationsgesetz dürfen nur die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person entscheiden. Dazu gehören die Ehepartnerin oder der Ehepartner, gefolgt von volljährigen Kindern, den Eltern oder dem Vormund, den volljährigen Geschwistern und den Großeltern. Möglich ist auch, in einer Vollmacht die Person zu benennen, die im Ernstfall entscheidet. Diese Person muss nach dem „mutmaßlichen Willen“ der verstorbenen Person entscheiden – also danach gehen, was der Verstorbene vermutlich gewollt hätte. Vielen fällt diese Entscheidung schwer. Daher ist es für einen selbst sowie für die Angehörigen eine Hilfe, wenn zu Lebzeiten der Wunsch schriftlich festgehalten wird oder zumindest über die eigenen Wünsche gesprochen wird.

Was passiert bei einer Transplantation?
© FUNK – ein Angebot von ARD und ZDF

7. Ist der Leichnam nach der Organspende verstümmelt?

Bedenken bestehen auch mit Blick auf den körperlichen Zustand nach der Organentnahme. Auch dies ist gesetzlich geregelt: Die Würde des Verstorbenen muss gewahrt werden. Operationswunden müssen, wie bei jeder anderen Operation auch, sorgfältig verschlossen werden. Wer zum Beispiel seine Hornhaut der Augen spendet, dem werden Glasaugen eingesetzt. Generell werden Verstorbenen die Lider geschlossen.

Laut dem gemeinnützigen Deutschen Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG) wird bei der Gewebespende keine Haut an Händen und Gesicht entnommen, sondern bevorzugt von Rücken und Oberschenkeln. Durch den sorgfältigen Umgang des Leichnams wird die Würde geachtet und den Angehörigen ist es möglich, Abschied zu nehmen. Wer bestimmte Organe und Gewebe nicht spenden möchte, kann dies im Organspendeausweis oder der Patientenverfügung festhalten.

Ich habe Bedenken zur Organspende: Wohin kann ich mich wenden?

Bedenken und Unsicherheiten zur Organspende können Sie persönlich über das „Infotelefon Organspende“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an die Experten richten. Das Infotelefon ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer 0800-90 40 400 erreichbar. Der Anruf ist kostenfrei.

Ich möchte gerne spenden: Wo kann ich einen Organspendeausweis beantragen?

Wer anderen Menschen helfen und nach seinem Tod Organe spenden möchte, kann einen Organspendeausweis beantragen. In den Ausweis können Organe eingetragen werden, die nach dem Tod entnommen werden dürfen. Auch kann vermerkt werden, welche Organe man nicht spenden möchte. Auch wenn man generell keine Organe spenden möchte, kann man dies angeben.

Wer wann welches Spenderorgan erhält, ist abhängig von der medizinischen Dringlichkeit, der Länge der Wartezeit sowie der Aussicht auf eine erfolgreiche Transplantation. Eine Transplantation kann nur dann durchgeführt werden, wenn Merkmale wie Blutgruppe, Gewebe und so weiter von Spender und Empfänger zusammenpassen. Sonst ist das Risiko zu hoch, dass der Körper das Organ kurz nach der Transplantation abstößt. Menschen mit einem transplantierten Organ müssen ihr Leben lang Immunsystem-unterdrückende Medikamente einnehmen, sogenannte Immunsuppressiva. Doch auch mit den Medikamenten kann nicht zu 100 Prozent gesichert werden, dass es nicht irgendwann zu einer Abstoßreaktion kommt.
Es ist möglich, einen Dankesbrief zu verfassen und den Angehörigen des Spenders zukommen zu lassen. Dies erfolgt anonym über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Seit April 2019 ist die Weiterleitung anonymer Briefe zwischen dem Organempfänger und der Angehörigenfamilie des Spenders wieder erlaubt – vorausgesetzt beide Seiten haben ihr Einverständnis dafür erteilt. Informationen finden Sie unter: Dankesbriefe von Transplantierten auf den Seiten der DSO.
Gespendete Organe dienen der Heilung von schwerkranken Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Wer seinen Körper nach seinem Tod der Wissenschaft oder der Medizin zur Verfügung stellen möchte, kann beispielsweise Kontakt mit Universitätskliniken aufnehmen. Um nach dem Tod den Körper spenden zu können, muss zu Lebzeiten eine sogenannte Körperspendeerklärung mit dem nächstgelegenen anatomischen Institut einer Universität vereinbart werden. Wichtig zu wissen: Ist ein Körperspender gleichzeitig Organspender, hat die Organspende Vorrang. Und: Zwischen dem Ableben, dem wissenschaftlichen Arbeiten und der Beisetzung liegen in der Regel drei Jahre. Das heißt, der Verstorbene wird erst dann beigesetzt. Das sollten Körperspender bedenken und gegenüber ihren Angehörigen unbedingt kommunizieren.

Quellen:

Wissen, Einstellung und Verhalten zur Organ- und Gewebespende. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.organspende-info.de.

Transplantationsgesetz. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Gesetzliche Grundlagen der Organ- und Gewebespende. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.organspende-info.de.

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetzt – TPG). Stand 1997. Angebot des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz.

Das Transplantationsgesetz schafft Kontrolle und Transparenz. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wartelistenführung und Vermittlung von Organen. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Die postmortale Organspende. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wann ist ein Mensch tot? Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Häufig gestellte Fragen zur Organspende, zur Gewebespende und zum Organspendeausweis (FAQs). Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wann ist ein Mensch tot? Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.organspende-info.de.

Postmortale Gewebespende. Online-Information des Deutschen Instituts für Zell- und Gewebeersatz (DIZG).

Verbindliche Richtlinie zur Hirntoddiagnostik. Online-Information der Bundesärztekammer.

Organ- und Gewebespende. Antworten auf wichtige Fragen. Online-Ratgeber der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organspendeausweis online ausfüllen und herunterladen. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Das persönliche Gespräch: Infotelefon Organspende. Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

10 Fragen und Antworten zur Organspende. Online-Information der Stiftung Gesundheitswissen.

Anatomische Körperspende für die Charité Berlin. Online-Information der Universitätsmedizin Berlin.

Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung. Online-Dokument der Bundesärztekammer.

Brandt SA, Angstwurm H: The relevance of irreversible loss of brain function as a reliable sign of death.
Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 675–81. DOI: 10.3238/arztebl.2018.0675. Online-Information der Bundesärztekammer.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
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