Altersgerechtes Wohnen: Finanzierung und Förderung eines altersgerechten Umbaus
Altersgerechtes Wohnen: Warum eine finanzielle Planung für den altersgerechten Umbau entscheidend ist
Die Umbaumaßnahmen für ein altersgerechtes Zuhause können – je nach Umfang der Baumaßnahmen – für hohe Kosten sorgen. Wer sich also bereits in jüngeren Lebensjahren ein Eigenheim anschafft, sollte den Aspekt des altersgerechten Wohnens nicht außer Acht lassen. Ist das Haus bzw. die Wohnung beim Erwerb oder Bau noch nicht barrierefrei, lohnt sich eine finanzielle Planung umso mehr. Planen Sie früh genug ein, welche Umbaumaßnahmen in Zukunft erfolgen sollen – von einem barrierefreien Badezimmer über eine barrierefreie Küche bis hin zum Einbau von Treppenliften und Rollstuhlrampen.
Der durchschnittliche Preis für den Umbau in ein altersgerechtes Haus liegt bei rund 25.000 Euro. Dieser Preis kann allerdings – je nach Größe des Hauses/der Wohnung und den konkreten Umbaumaßnahmen – stark variieren. Oft ist es sinnvoll, aktuelle Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen und den Umbau zum altersgerechten Heim frühzeitig durchführen zu lassen.
Altersgerechtes Wohnen: Finanzierungsquellen und Möglichkeiten für den altersgerechten Umbau
Umbauten zum altersgerechten und barrierefreien Wohnen können kostspielig werden. Sie haben verschiedene Möglichkeiten für die Finanzierung. Auch Förderungen sind möglich:
Förderprogramme und Zuschüsse
Eine Möglichkeit zur Finanzierung eines altersgerechten Umbaus ist die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW fördert Umbaumaßnahmen zu einem barrierefreien Zuhause, unabhängig vom Alter, mit dem Förderprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“. Sie vergibt Förderkredite ab 2,82 % effektiver Jahreszins bei einer maximalen Förderhöhe bis 50.000 Euro. Das KfW-Programm inkludiert auch den Kauf von umgebautem Wohnraum.
Auch die Pflegekasse fördert den Umbau zum barrierefreien Wohnraum. Eine wichtige Bedingung für diesen Anspruch ist ein Pflegegrad. Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse Bauarbeiten (bei Einzelpersonen) bis maximal 4.000 Euro je Umbaumaßnahme. Der maximale Zuschuss für Wohngruppen liegt bei 16.000 Euro pro Maßnahme.
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Finanzierung mit Eigenmitteln
Da die Umbauten zum altersgerechten und barrierefreien Wohnen nicht vollständig subventioniert werden, müssen zusätzlich eigene Investitionen getätigt werden. Eine frühzeitige Geldanlage – wenn möglich – empfiehlt sich in jedem Fall. Auch ein vorhandener Bausparvertrag kann zum Zwecke des altersgerechten Umbauens genutzt werden. Wer über genügend eigenes Kapital verfügt, kann die Umbauten auch eigenständig und in vollem Umfang zahlen – ein Blick auf potenzielle Subventionen lohnt sich aber immer.
Altersgerechtes Wohnen: Steuerliche Vorteile und Vergünstigungen beim altersgerechten Umbau
Ein Umbau zum altersgerechten Heim kann grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Werden die Umbauten von der Pflegekasse bezuschusst, müssen diese Kosten bei Absetzung der Steuer von Ihren eigenen abgezogen werden.
- Auch Zuschüsse durch die KfW dürfen nicht in die steuerlich abzusetzenden Kosten einbezogen werden.
- Weiterhin muss der Umbau zur barrierefreien Wohnung beim Finanzamt als medizinisch notwendig nachgewiesen werden. Sie können die Umbauten nicht von der Steuer absetzen, wenn sie noch vollständig mobil sind.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie die Umbaukosten zum altersgerechten Heim von der Steuer absetzen, hilft Ihnen ein:e Steuerberater:in.
Beratungsstellen und Expert:innen für die Finanzierung eines altersgerechten Umbaus
Wenn Sie sich für den Umbau Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses zum barrierefreien und altersgerechten Zuhause interessieren, können Ihnen verschiedene Beratungsstellen bei Ihrem Anliegen behilflich sein.
Eine Wohnberatungsstelle unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Wohnraumanpassung. Ziel einer solchen Wohnberatungsstelle ist es, optimale Wohnverhältnisse für unterschiedliche Situationen zu schaffen. Ein hoher Teil der Beratungsleistungen bezieht sich entsprechend auf die barrierefreie Anpassung des Wohnraums für Behinderte und alte Menschen. Durch einen Hausbesuch machen sich die Berater:innen ein Bild von der aktuellen Wohnsituation der jeweiligen Person, um ihre individuellen Bedürfnisse besser einschätzen zu können. Anschließend stehen die Mitarbeiter:innen den Menschen rund um Fragen zur Planung, Finanzierung und Durchführung der Umbaumaßnahmen zur Seite.
Architekt:innen und Bausachverständige sind die richtigen Ansprechpartner:innen bezüglich Planung und Bau des barrierefreien Zuhauses. Bausachverständige prüfen die aktuellen, baulichen Gegebenheiten. Anschließend können Sie fachliche Empfehlungen zu den bestmöglichen Umbaumaßnahmen liefern. Architekt:innen entwerfen die Pläne für das barrierefreie Heim und beraten Sie zu den optimalen Baumaßnahmen.
Die Pflegekasse ist eine wichtige Anlaufstelle hinsichtlich der Finanzierungsberatung für die Umbauten. Sofern ein Pflegegrad besteht, haben Sie Anspruch auf finanzielle Subventionen durch die Pflegekasse. Zudem treffen Sie auch auf Expert:innen rund um das Thema barrierefreies Wohnen – hier werden Sie bei verschiedenen Anliegen unterstützt.