Bauschutt- und Asbestentsorgung – Bußgeldkatalog
© bermau/ iStock, Thinkstock
Letztes Update am: 

Bauschutt- und Asbestentsorgung – Bußgeldkatalog

Beim Neubau, Ausbau oder Hausabbruch entstehen allerlei Abfälle, die entsprechend entsorgt werden müssen. Wichtig ist, dass bestimmte Bauabfälle wie etwa Bauschutt und Asbest gesondert entsorgt werden – ansonsten droht ein Bußgeld.

Was fällt unter Bauschutt?

Für eine angemessene Entsorgung von Bauschutt ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Materialien laut Bußgeldkatalog als Bauschutt deklariert werden. Grundsätzlich entsteht Bauschutt beim Neubau, beim Ausbau oder Abbruch einer Baustelle. Laut Bußgeldkatalog.org fallen folgende Materialien unter den Begriff „Bauschutt“:

  • Glasbausteine, Fliesen, Kacheln
  • Schutt, Zementreste, Mauerwerk, Beton, Betonbruch, Ziegel, Mörtel, Mörtelreste, Estrich, Putz, Bodenmaterial
  • Sandstein, Sand, Kalkstein, Erde, Klinkersteine, Bimssteine, Back- und Pflastersteine, Naturschiefer, Blockstein, Natursteine
  • Ton-, Dach,- Beton- und sonstige Ziegel
  • Toilettenschüsseln, Marmor, Waschbecken, Keramik, Pissoirs
  • Feinstein, Straßenbruch

Quelle: Bußgeldkatalog.org: Umwelt - Bauschutt

Wenn beispielsweise beim Hausbau derartige Überreste entstehen, sind Sie verpflichtet, den Bauschutt in einen gesonderten Bauschuttcontainer zu geben. Alles andere wäre illegale Bauschuttentsorgung und wird mit unterschiedlich hohen Bußgeldern geahndet. Achten Sie außerdem darauf, den Bauschutt von anderen Bauabfällen sorgfältig zu trennen.

Quelle: Bußgeldkatalog.org: Umwelt - Bauschutt

Bauschutt illegal entsorgen: Welche Bußgelder drohen?

Die Bußgelder für das illegale Entsorgen von Bauschutt fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Zudem beläuft sich die Höhe des Bußgeldes auf die Häufigkeit des Vergehens sowie die Menge an fälschlich entsorgtem Material - gemessen in Kubikmeter (m³). Hier eine Übersicht zu den unterschiedlichen Bußgeldern:

Bundesland

Vergehen

Bußgeld

Baden-Württemberg

Bis 1 m³

50 - 250 Euro

Bis 5 m³

250 - 750 Euro

Über 5 m³

750 - 2500 Euro

Bayern

Bis 1 m³

80 - 400 Euro

Bis 5 m³

400 - 1000 Euro

Über 5 m³

1000 - 2500 Euro

Nordrhein-Westfalen

Bis 1 m³

50 - 410 Euro

Bis 5 m³

410 - 800 Euro

Über 5 m³

800 - 5000 Euro

Hessen

Bis 1 m³

50 - 250 Euro

Bis 5 m³

250 - 600 Euro

Über 5 m³

600 bis 10.000 Euro

Mit schädlichen Verunreinigungen

250 bis 50.000 Euro

Sachsen

einmalig oder bis 1 m³

100 - 1500 Euro

mehrmalig oder über 5 m³

500 - 20.000 Euro

Mit schädlichen Verunreinigungen

500 - 25.000 Euro

Sachsen-Anhalt

k.A.


Thüringen

Bis 1 m³

50 - 250 Euro

Bis 5 m³

250 - 600 Euro

Über 5 m³

600 - 10.000 Euro

Mecklenburg-Vorpommern

Bis 1 m³

50 - 250 Euro

1 bis 10 m³

250 - 1250 Euro

10 bis 100 m³

1250 - 12.500 Euro

Über 100 m³

12.500 - 50.000 Euro

Schleswig-Holstein

Bis 1 m³

50 - 250 Euro

Bis 5 m³

250 - 600 Euro

Über 5 m³

600 - 1500 Euro

Hamburg

Bis 1 m³

50 - 300 Euro

Bis 5 m³

300 - 800 Euro

Über 5 m³

800 - 3000 Euro

Berlin

k.A.

Rheinland-Pfalz

Bis 1 m³

51,13 - 255,65 Euro

Bis 5 m³

255,65 - 766,94 Euro

Über 5 m³

766,94 - 2556,46 Euro

Bremen

Bis 1 m³

50 - 400 Euro

Bis 5 m³

400 - 800 Euro

Über 5 m³

800 - 5000 Euro

Mit schädlichen Verunreinigungen

500 - 25.000 Euro

Saarland

Bis 1 m³

50 - 250 Euro

Bis 5 m³

250 - 750 Euro

Über 5 m³

750 - 2500 Euro

Niedersachsen

Bis 1 m³

50 - 450 Euro

Bis 5 m³

450 - 800 Euro

Über 5 m³

800 - 1550 Euro

Mit schädlichen Verunreinigungen

250 - 25.000 Euro

Brandenburg

Bis 0,5 m³

37,50 Euro

Bis 1 m³

50 - 250 Euro

Bis 5 m³

250 - 600 Euro

Über 5 m³

600 - 1500 Euro

Quelle: Bußgeldkatalog.org: Umwelt - Bauschutt

Asbest richtig entsorgen: Warum eine korrekte Asbestentsorgung wichtig ist

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, faserartige und silikatische Mineralstoffe, die vor allem früher aufgrund ihrer Hitze- und Chemikalienbeständigkeit zum Bauen genutzt wurden. Zudem sind Asbeststoffe sehr kostengünstig. Mittlerweile haben sich die Faserstoffe als krebserregend erwiesen, weshalb die Verwendung des Stoffs in Deutschland seit 1993 verboten ist.

Die Asbestentsorgung muss in jedem Fall fachgerecht durchgeführt werden. Festgebundener Asbest darf zwar privat entsorgt werden, allerdings müssen hier unbedingt die geltenden Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzkleidung und Co. eingehalten werden. Da aber auch hier eine Gesundheitsgefahr besteht, empfiehlt sich eine Entsorgung durch einen Fachbetrieb. 

Schwach gebundener Asbest darf in keinem Fall privat entsorgt werden. Hierfür müssen Sie einen speziellen Fachbetrieb konsultieren. Hier können unterschiedlich hohe Kosten entstehen, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Anfahrtskosten
  • Gerüstmiete
  • Arbeitsstunden
  • Verpackungskosten
  • Entsorgungskosten

Asbestentsorgung: Diese Strafen drohen bei unsachgerechter Entsorgung

Eine illegale Asbestentsorgung stellt keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat dar. Nach § 326 StGB ist die Sammlung, Beförderung, Lagerung oder Beseitigung krebserregender Stoffe wie Asbest strafbar und wird mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.

Quelle: Gesetze-im-Internet.de: StGB 326

Wie finden Sie diesen Artikel?