Energieausweis erstellen: Tipps zu Ausstellern, Kosten und Co.
GebÀudeenergiehausweis: Wer braucht einen Energieausweis?
Seit 2009 ist der Energieausweis oder Energiepass wie er auch genannt wird in Deutschland fĂŒr alle WohngebĂ€ude und auch GewerbegebĂ€ude Pflicht. Die Besitzer:innen mĂŒssen diesen schon bei einer Besichtigung potenziellen KĂ€ufern oder Mietern vorlegen. Nach Vertragsabschluss ist der Energieausweis an die Mieter:innen bzw. KĂ€ufer:innen zu ĂŒbergeben. Die Vorgaben, welche energetischen Anforderungen ein GebĂ€ude erfĂŒllen muss, wird ĂŒber das GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) geregelt. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV), welches 2020 durch das GEG abgelöst wurde.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Einen Energiepass erstellen können Hochschulabsolvent:innen der einschlĂ€gigen Berufe wie Architekt:innen, Bauingenieur:innen, Bauphysiker:innen, aber auch Maschinenbauer:innen oder Elektrotechniker:innen. FĂŒr NichtwohngebĂ€ude, also GewebegebĂ€ude oder öffentliche GebĂ€ude sind ausschlieĂlich diese Berufsgruppen ausstellungsberechtigt. Bei WohngebĂ€uden kann der Energieausweis auch durch Bautechniker:innen, Handwerksmeister:innen aus den bautechnischen Berufen oder auch Handwerker:innen ausgestellt werden, die diese Berufe ohne Meisterausbildung selbststĂ€ndig ausĂŒben dĂŒrfen. DarĂŒber hinaus können Energieberater:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation ebenfalls Energieausweise ausstellen. Die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste fĂŒr Bundesförderprogramme listet qualifizierte, geprĂŒfte Energieberater auf.
Was fĂŒr Energieausweise gibt es?
Es gibt zwei unterschiedliche Herangehensweisen an die Ausstellung eines Energieausweises: Die Berechnung wird entweder auf Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) angestellt. FĂŒr BestandsgebĂ€ude, die schon auf Grundlage der WĂ€rmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden, kann die Ausstellung des Energieausweises nach dem Energieverbrauch erfolgen. FĂŒr Ă€ltere BestandsgebĂ€ude dir noch nicht nach der WĂ€rmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden und Neubauten ist die Erstellung nach Energiebedarf verpflichtend.
Energiepass auf Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)
FĂŒr den GebĂ€udeenergieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) braucht der Aussteller Daten zum Energieverbrauch von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren. Bei WohngebĂ€uden ist es schon ausreichend, den Energieverbrauch fĂŒr zentrale Warmwasserbereitung und Heizung durch entsprechende Abrechnungen nachzuweisen. FĂŒr NichtwohngebĂ€ude ist der zusĂ€tzliche Bedarf fĂŒr Beleuchtung, KĂŒhlung und LĂŒftung anzugeben. Die Abrechnungsperiode ist hierbei unerheblich. Es kann das Kalenderjahr ebenso zugrunde gelegt werden wie ein abweichender Zeitraum etwa von August bis Ende Juli nĂ€chsten Jahres. Die Daten werden vom Aussteller des Energieverbrauchsausweises auf PlausibilitĂ€t geprĂŒft und witterungsbereinigt auf die NutzflĂ€che des Hauses umgerechnet. Die Angabe im Energieausweis erfolgt in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(mÂČa). Diese Art des Energieausweises wird auch Verbrauchsausweis genannt.
Energiepass auf Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis)
Der GebĂ€udeenergieausweis, der aufgrund des Energiebedarfs (Bedarfsausweis) ausgestellt wird, ist in der Erstellung wesentlich aufwĂ€ndiger. DafĂŒr ist dieser auch Energiebedarfsausweis genannte Energiepass aber auch wesentlich aussagekrĂ€ftiger. Hierbei wird der Energiebedarf eines GebĂ€udes ermittelt, indem eine groĂe Menge an Daten in ein Berechnungsverfahren einflieĂen. Diese Daten werden nach einer Checkliste ermittelt, die im Rahmen einer GebĂ€udebegehung abgearbeitet wird. So wird etwa die DĂ€mmleistung der GebĂ€udehĂŒlle bewertet, im Einzelnen die AusfĂŒhrung der AuĂenwĂ€nde, der Bodenplatte, die DachdĂ€mmung, sowie der energetische Standard von Fenstern und TĂŒren. Des Weiteren flieĂt die Energieeffizienz der Heizungsanlage in die Bewertung ein, ob eine LĂŒftungsanlage mit WĂ€rmerĂŒckgewinnung vorhanden ist und weitere technische Einzelheiten dieser Anlagen. Auch Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie, sei es zur WĂ€rmegewinnung oder zur Stromerzeugung, flieĂen in diese Bewertung mit ein.
Kosten fĂŒr das Erstellen eines Energieausweises
Die unterschiedliche Art der Erstellung macht schon klar, dass die Kosten fĂŒr einen Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis sehr unterschiedlich ausfallen:
Kosten des Verbrauchsausweises
Der Verbrauchsausweis kann allein auf Grundlage der Energieabrechnungen fĂŒr Heizung und Warmwasser erstellt werden. Der Aussteller muss dazu nicht das GebĂ€ude aufsuchen, sondern kann die PlausibilitĂ€tsprĂŒfung sowie die Berechnung im BĂŒro durchfĂŒhren. FĂŒr ein Einfamilienhaus fallen dafĂŒr Kosten im Bereich von 50 bis 120 Euro an. Bei MehrfamilienhĂ€usern kann er um die 250 Euro kosten.
Kosten des Bedarfsausweises
Ungleich teurer ist das Erstellen eines GebĂ€udeenergieausweises als Bedarfsausweis. Zur Aufnahme der Daten fĂŒr einen solchen Ausweis muss der Aussteller das Haus begehen, und die oben genannten Daten aufnehmen oder aus BauplĂ€nen erheben. AnschlieĂend sind die Daten in entsprechender Form und Gewichtung in ein System zur Erstellung eines Energieausweises einzugeben. Das alles ist wesentlich zeitaufwĂ€ndiger als eine Ermittlung nach Verbrauchsdaten. Deshalb kostet ein Bedarfsausweis fĂŒr ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 500 Euro. Bei Neubauten liegen die Daten dem Planer in den Planungsunterlagen vor. Die Erstellung des GebĂ€udeenergieausweises wird heute als Teil der Planung mitgeliefert, spezielle Kosten dafĂŒr werden auch schon im Angebot ausgewiesen.
Endenergieverbrauch als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen
Die RichtgröĂe, die den Energieverbrauch von HĂ€usern nach der Einordnung im Energieausweis vergleichbar macht, ist der sogenannte Endenergieverbrauch, der getrennt nach WĂ€rme und Stromverbrauch (verpflichtend fĂŒr Gewerbeimmobilien) angegeben wird. Die Werte werden im Energiepass mit Hilfe einer Farbskala verdeutlicht. Er wird fĂŒr beide Werte in kWh/(mÂČa) angegeben und liegt dann im VerhĂ€ltnis zu einem Vergleichswert fĂŒr diese GebĂ€udekategorie im grĂŒnen oder roten Bereich. Der Wert des Endenergieverbrauchs ist verpflichtend in Immobilienanzeigen anzugeben.