Treppenhausreinigung: Wer ist zuständig?
Treppenhausreinigung: Pflicht des Vermieters
Grundsätzlich gehört die Treppenhausreinigung in einem Mietshaus zu den Pflichten, die ein Vermieter zu tragen hat, damit ein Mietshaus in angemessener Weise benutzbar ist. Nach § 535 BGB ist der Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrags entsprechend dazu verpflichtet, die Mietsache dem Mieter so zu übergeben, dass dieser von der Mietsache Gebrauch machen kann. Zudem muss das Gebäude instandgehalten werden. Damit die Mietsache benutzbar ist, gehört auch die regelmäßige Treppenhausreinigung zu den Pflichten eines Vermieters.
Die Treppenhausreinigung einem Experten überlassen
Allerdings ist rechtlich nicht festgeschrieben, auf welche Art und Weise der Vermieter die Putzarbeiten erledigen muss. So kann er beispielsweise einen Experten für Gebäudereinigung beauftragen. Dieser führt dann die Treppenhausreinigung in regelmäßigen Abständen durch. Es ist aber auch möglich, die Mieter mit Abschluss des Mietvertrags zu einer regelmäßigen Treppenhausreinigung zu verpflichten. Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zählt die Treppenhausreinigung zu den Betriebskosten. Das macht es Vermietern möglich, den Mietparteien die Pflicht zur Treppenreinigung aufzuerlegen.
Treppenhausreinigung im Mietvertrag festhalten
Entscheiden sich Vermieter dazu, die Treppenhausreinigung den Mietparteien aufzuerlegen, muss dies vertraglich festgehalten werden. Kommt es dann zum Abschluss des Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter, ist die Reinigungspflicht in einem Absatz konkret festzuhalten.
Gerade in Mehrfamilienhäusern ist dies oft der Fall, sodass Mieter dem Reinigungsplan entsprechend nachkommen müssen. Dem Putzplan können die Mietparteien entnehmen, wann sie an der Reihe sind. Wird den Mietern die Reinigung des Treppenhauses über die Hausordnung erteilt, muss die Hausordnung Teil des Mietvertrags sein.
Pflicht zur Treppenhausreinigung: Was kann der Vermieter bei Zuwiderhandlung tun?
Verweigert der Mieter die Treppenhausreinigung, ist es dem Vermieter zunächst nicht ohne weiteres möglich, eine Reinigungsfirma zu beauftragen – denn vertraglich ist das Putzen des Treppenhauses immer noch Mietersache. Bestenfalls sucht der Vermieter entsprechend das Gespräch mit seinem Mieter und weist ihn auf sein Fehlverhalten hin. Erfolgt die Treppenreinigung dann immer noch nicht, kann der Vermieter eine Abmahnung erteilen.
Bei weiteren Verstößen kann der Vermieter dann eine sogenannte „Vollstreckung auf Ersatzvornahme“ tätigen. Das bedeutet, er kann eine Reinigungsfirma engagieren und die dafür aufkommenden Kosten dem zuständigen Mieter in Rechnung stellen. Ob eine Kündigung aufgrund der Verletzung der Reinigungspflicht zulässig ist, muss ein Gericht entscheiden.
Quellen:
Mietrecht.com: Sind Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet?
Deutschesmietrecht.de: § 2 Nr. 9 BetrKV - Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Umziehen.de: Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus - Wann Mieter zahlen oder putzen müssen