Alkohol am Steuer
Fahren unter Alkoholeinfluss: Die Gesetzesgrundlage
Wer während des Fahrens Alkohol im Blut hat, macht sich strafbar. Die Promillegrenze beim Autofahren liegt bei 0,5 Promille. In §24a des Straßenverkehrsgesetzes wird das Fahren unter Alkoholeinfluss gesetzlich geregelt. Demnach heißt es:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
[…]
Nicht nur das Fahren an sich ist strafbar, auch schon das alleinige Sitzen im Auto mit laufendem Motor ist nicht erlaubt, da bereits der Wille zum Fahren ausreicht.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Wer einen Promillegehalt von 0,5-0,9 Promille im Blut aufweist, begeht laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit. Vorausgesetzt ist, dass kein Unfall entstanden ist. Wird ein Unfall verursacht, reicht auch schon ein Promillegehalt von 0,3 Promille für eine Teilschuld und eine Geldbuße. Bei 1,1 Promille gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat und wird zur Anzeige gebracht. Wurde dabei ein Unfall verursacht, drohen unter anderem weitere Anzeigen, beispielsweise wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Wer ab 1,6 Promille Auto fährt, muss neben einer Anzeige mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen. Hinzu kommt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), bei welcher die generelle Fahreignung ermittelt werden soll und weiterhin mit Kosten verbunden ist.
Strafen und Kosten bei Autofahren unter Alkoholeinfluss
Je nachdem wie häufig mit Alkoholeinfluss ein Auto gefahren wird, erhöht sich die zu bezahlende Geldstrafe. Außerdem ist es entscheidend, wie viel Promille im Körper nachgewiesen wurde. Neben einer Geldstrafe und Anzeigen, können noch Punkte in Flensburg sowie der Entzug des Führerscheins folgen.
Beschreibung | Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze |
|||
... beim 1. Mal |
500 € |
2 |
1 Monat |
... beim 2. Mal |
1000 € |
2 |
3 Monate |
... beim 3. Mal |
1500 € |
3 |
3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) |
3 |
Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
|
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille |
3 |
Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
Achtung: Fahrradfahren und Alkohol
Wer sein Auto stehen lässt und lieber das Fahrrad nimmt,
sollte ebenfalls beim Alkoholkonsum aufpassen. Denn auch hier gilt eine
Promillegrenze. Hier erfahren Sie, wann es brenzlig wird: