Alles rund um die Patientenverfügung
Patientenverfügung: Das sagt das BGB
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es: „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.“
Wer darf eine Patientenverfügung erstellen?
Berechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Aufsetzung „einwilligungsfähig“ ist, also eigenständig und aus freien Stücken entscheiden kann.
Wann sollte eine Patientenverfügung erstellt werden?
Der Ernstfall kann durch einen Unfall oder durch eine plötzliche Erkrankung wie zum Beispiel einen Schlaganfall eintreten. Eine Frage des Alters ist das nur bedingt. Die Patientenverfügung sollte daher möglichst früh erstellt werden. Sie kann jederzeit widerrufen und geändert werden.
An wen wird die Patientenverfügung geschickt?
Es existiert keine rechtliche Vorgabe zur Hinterlegung, auch eine Beglaubigung muss nicht erfolgen. Wurde das Dokument mit Name, Geburtsdatum und Anschrift versehen und eigenhändig unterschrieben, ist es verbindlich.
Um sicherzustellen, dass das Dokument im Bedarfsfall verfügbar ist, sollte eine Kopie beim Hausarzt und bei nahen Angehörigen hinterlegt werden.
Hinweis: Haben Sie einem engen Vertrauten zusätzlich eine Vorsorgevollmacht ausgestellt, kann dieser später bei Entscheidungen in Ihrem Namen agieren.
Lesetipp: Vollmacht: Das müssen Sie wissen
Was beinhaltet eine Patientenverfügung?
In der Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinische Hilfe Sie im Ernstfall in Anspruch nehmen wollen und welche nicht. Die Festlegungen sollten dabei konkret genug sein, um verschiedene Deutungen auszuschließen. Das gilt für die Beschreibung der Situation („Wenn ich mich im Endstadium befinde und …“) ebenso wie für die damit verbundenen Maßnahmen der Lebenserhaltung, Schmerzbehandlung und künstlichen Ernährung.
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet online zahlreiche Textbausteine, die bei der Erstellung einer Patientenverfügung helfen.