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Geburtsurkunde

Was kostet eine Geburtsurkunde?

Wo wird eine Geburtsurkunde beantragt?

Nach der Geburt eines Kindes müssen die Eltern oder Sorgeberechtigte eine Geburtsurkunde beantragen. Bis 1876 waren die Kirchen in Deutschland für die Ausstellung einer Geburtsurkunde zuständig. Mittlerweile haben staatliche Behörden die Zuständigkeit inne. Je nach Geburtsort des Kindes, wird die Geburtsurkunde von dem jeweiligen Standesamt ausgestellt. Über einen formlosen Brief/Mail oder persönlich wird dem Standesamt mitgeteilt, dass eine Geburtsurkunde benötigt wird. Einige Standesämter bieten eine online Beantragung an.

Muss eine Geburtsurkunde beantragt werden?

Eltern haben eine Woche Zeit, um eine Geburtsurkunde anzufordern. Neben einem Elternteil oder Sorgeberechtigten, können auch Hebammen, Ärzte oder Familienangehörige, die bei der Geburt vor Ort waren, die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen. Krankenhäuser, Kliniken oder andere Einrichtungen, wo Kinder zur Welt kommen, sind zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Manchmal wird hier auch direkt die Beantragung übernommen.

Was wird für eine Geburtsurkunde benötigt?

Für die Beantragung der Geburtsurkunde werden einige Dokumente benötigt. Dazu zählen:

  • Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus
  • Eheurkunde oder beglaubigtes Dokument aus dem Eheregister bei Eheschließung in Deutschland (Bei Heirat im Ausland muss das Originaldokument sowie eine Übersetzung vorliegen)
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bei schriftlichem Antrag wird eine beglaubigte Kopie der Identitätsausweise benötigt

Was steht in der Geburtsurkunde?

Der Inhalt einer Geburtsurkunde ist im Personenstandsgesetz (PStG) § 59 Geburtsurkunde geregelt:

(1) In die Geburtsurkunde werden aufgenommen:

1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,

2. das Geschlecht des Kindes,

3. Ort und Tag der Geburt,

4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,

5. die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.

(2) Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben nach Absatz 1 Nr. 2, 4 und 5 nicht aufgenommen.

Wie viel kostet eine Geburtsurkunde?

Die Kosten für eine Geburtsurkunde können von Bundesland zu Bundesland variieren. Grundsätzlich belaufen sich die Kosten auf eine Summe von etwa 10 Euro. Jede weitere beglaubigte Kopie der Urkunde kostet weitere 5 Euro.

Nach der Geburt eines Kindes gibt es einiges zu tun für die frisch gebackenen Eltern. Erfahren Sie hier mehr dazu.

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