Kinderwagen und Co. im Treppenhaus: Was ist erlaubt?
Generelles zum Hausflur und Treppenhaus im Miethaus
Das Treppenhaus ist der Zugang für alle Hausbewohner, über den sie in ihre Wohnungen kommen –eigentlich logisch, wird aber nicht immer von allen Mietern beachtet. In der Praxis werden immer wieder Gegenstände wie eben Fahrräder, Schuhe oder Kinderwagen dort abgestellt. Klar ist: Flur und Treppenhaus gehören grundsätzlich zur Mietsache, sind Gemeinschaftsräume, genau wie Waschküche oder Speicher. Sie dürfen von allen so genutzt werden, dass andere Mieter nicht behindert oder beeinträchtigt werden. Was in der Theorie simpel klingt, sieht im Miethaus-Alltag oft ganz anders aus. Wenn der Weg zum Briefkasten von Frau Müllers Lieblingsblume versperrt ist, die Kellertür nicht weit genug aufgeht, weil Herr Meiers Fahrrad im Weg steht oder man seine Einkäufe nicht die Treppe hinauf bekommt, da der Kinderwagen der Schneiders den Weg blockiert, gibt es meist Frust und Ärger. Was sagt die Rechtslage?
Vermieter bestimmt Nutzung
Was genau im Treppenhaus und Hausflur erlaubt ist, bestimmt der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft. Der Vermieter trägt die Verkehrssicherungspflicht und muss für die nötigen Vorkehrungen hinsichtlich Sicherheit und Brandschutz sorgen. Aus diesem Grund darf er über Mietvertrag und Hausordnung entsprechende Regeln festlegen. Fluchtwege etwa müssen freigehalten werden.
Fluchtwege müssen freigehalten werden
Als Faustregel gilt: Es müssen mindestens ein Meter breite Fluchtwege freigehalten werden. Sollte es zu einem Brand kommen, müssen sich alle Bewohner problemlos durch Flur und Treppenhaus nach draußen bewegen können. Alles vor der Wohnungstür ist im Notfall Rettungsweg und darf nicht komplett vollgestellt werden. Briefkästen und Türen wie etwa zum Keller müssen grundsätzlich gut erreichbar sein. Darüber hinaus dürfen keine brennbaren beziehungsweise leichtentzündlichen Materialien gelagert werden. Die genaue Situation im Treppenhaus muss, sollte es einmal zu einem Rechtsstreit kommen, von Fall zu Fall betrachtet werden – leider geht die Wahrnehmung darüber, was “vollgestellt” und was “akzeptabel” ist, mitunter weit auseinander.
Kinderwagen, Rollator und im Treppenhaus grundsätzlich erlaubt
Der Kinderwagen im Treppenhaus ist ein klassisches Streitobjekt. Gut für Eltern: Kinderwagen dürfen in der Regel dort abgestellt und nicht pauschal vom Vermieter verboten werden. Eltern ist es nicht zuzumuten, dass sie den Wagen mehrmals täglich Treppen rauf- und runtertragen müssen, wenn es sonst keine speziellen Abstellmöglichkeiten gibt. Entsprechende Gerichtsurteile unterfüttern dies. Gleiches gilt auch für Hilfsgeräte wie etwa Rollatoren. Vermieter dürfen Gehhilfen und Rollstühle im Treppenhaus nicht grundsätzlich untersagen. Fluchtwege müssen jedoch nach wie vor frei bleiben.
Vieles wird geduldet, sofern es nicht gefährdet
Kleine Topfpflanzen, Bilder, ein wenig Deko – vieles, das Mieter vor ihrer Tür platzieren, wird geduldet. Wichtig ist nur, dass alle Vorgaben zur Sicherheit eingehalten werden. Um keinen Ärger mit Nachbarn oder dem Vermieter zu bekommen, sollten Sie vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen, speziell dann, wenn die Gegenstände das Erscheinungsbild des Hauses verändert – etwa in Form von Bildern oder anderen Dekoelementen. Wenn Sie sich selbst von Gegenständen anderer Mieter im Hausflur oder Treppenhaus gestört fühlen, sprechen Sie die jeweiligen Parteien am besten freundlich darauf an. Im besten Fall können Sie sich einigen, ohne dass es zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit kommt.