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Parken im Halteverbot

Was kostet Parken im Halteverbot?

Woran erkenne ich ein Halteverbot?

Plätze, auf denen nicht geparkt werden darf, sind durch verschiedene Parkverbotsschilder gekennzeichnet. Hierbei zu unterscheiden sind die Zeichen 283 für „absolutes Halteverbot“ und 286, das das Parken im „eingeschränkten Halteverbot“ kennzeichnet.

Absolutes Halteverbot

Zeichen 283 kennzeichnet das absolute Halteverbot und zeigt einen Kreis, rot umrandet mit einem roten X. Hier begehen Sie bereits durch bloßes Halten einen Verstoß und müssen mit 35 Euro Bußgeld rechnen. Sollte dabei jemanden behindert werden, drohen 55 Euro. Parken Sie länger als eine Stunde im absoluten Halteverbot, dürfen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Wenn Sie dazu noch jemanden behindert haben, indem Sie beispielsweise ein anderes Auto zu parken oder vor einer Einfahrt stehen, zahlen Sie ebenfalls 55 Euro Strafe.

Eingeschränktes Halteverbot

Beim eingeschränkten Halteverbot, das durch das Parkverbotsschild 286 gekennzeichnet ist, dürfen Sie maximal 3 Minuten halten, um ein- oder auszusteigen oder um Ihr Auto zu Be- und Entladen.

Tatbestand

Bußgeld in €

Punkte

Parken an unübersichtlichen Straßenstellen, in scharfen Kurven, an Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot

35

Dabei jemanden behindert

55

Dabei länger als eine Stunde geparkt

55

Dabei länger als eine Stunde geparkt und jemanden behindert

55

Quelle: Bussgeldkatalog.org.: Parken laut StVO: Wo ist das Parken verboten, wo ist es erlaubt? 

Wo ist Parken oder Halten noch verboten?

Grundsätzlich gilt, dass Halten und Parken an solchen Orten verboten ist, an denen ein hohes Potential für Unfälle gegeben ist oder es anderweitig zu Behinderungen im Straßenverkehr kommen kann. Zu diesen Orten zählen enge Kurven sowie amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten, aber auch private Wege und Einfahrten.

Parken in zweiter Reihe

Auch das Parken in zweiter Reihe ist verboten und kann teuer werden. Parken in zweiter Reihe kostet Sie 55 Euro. Sollten Sie dabei jemanden behindern, also beispielsweise ein anderes Auto zuparken, welches in Folge nicht mehr wegfahren kann, kostet das 70 Euro und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Folgt dazu noch eine Gefährdung anderer Personen, sind das 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Halten Sie mit einer folgenden Sachbeschädigung kostet Sie das 100 Euro und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg.

Übrigens: Auch mit dem Fahrrad können Sie im Halteverbot stehen. Mehr dazu, erfahren Sie in diesem Artikel.

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