Scheidung einreichen - Wie geht das?
Welche Dokumente benötigen Sie?
Halten Sie Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde der Kinder bereit. Den Personalausweis sollten Sie gleichfalls bei sich tragen. Eine Ehe ist nichts anderes als ein Vertrag: Ein Richter kann die vertragliche Vereinbarung wieder aufheben. Deshalb müssen Sie den Antrag auf die Scheidung der Ehe bei einem Familiengericht stellen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Derjenige Ehepartner, der den Antrag auf Scheidung stellt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kümmert sich um den weiteren Ablauf des Verfahrens. Der andere Ehepartner, der keinen Antrag stellt, benötigt keinen Rechtsanwalt.
Wie gehen Sie konkret vor?
Sie müssen zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit dem Scheidungsverfahren beauftragen. Hier unterzeichnen Sie zunächst eine Vollmacht und mandatieren den Anwalt. Der Rechtsanwalt formuliert daraufhin den Scheidungsantrag. Hierfür benötigt der Rechtsanwalt Kopien der Heiratsurkunde der Ehegatten. Sie müssen ihm auch die Geburtsurkunden der Kinder aushändigen. Diese finden Sie im Familienstammbuch.
Es reicht aus, wenn Sie dem Rechtsanwalt Kopien übermitteln. Im Scheidungstermin selbst müssen Sie dann den Personalausweis vorzeigen und das Original des Familienstammbuchs vorlegen. Wie das Scheidungsverfahren nach dem Stellen des Antrags abläuft, hängt von der Reaktion des Ehepartners ab. Wichtig: Bei einem Rosenkrieg verlieren oft beide Seiten.
Der Ablauf einer Scheidung im Überblick
- Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf und nehmen Sie eine Erstberatung wahr.
- Der Rechtsanwalt entwirft den Scheidungsantrag.
- Der Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein.
- Sie überweisen dem örtlichen Familiengericht den Gerichtskostenvorschuss.
- Nun fordert das Gericht den anderen Ehegatten zu einer Stellungnahme auf.
- Das Gericht beraumt einen Termin an.
- Der Scheidungstermin findet statt und der Richter hebt die Ehe auf.