Silvester: Was ist erlaubt?
Silvesterparty 2022: Sind Feuerwerke wieder erlaubt?
Im Zuge der Corona-Regelungen in den letzten 2 Jahren wurden Feuerwerkskörper in vielen Städten verboten. Als Grund wurde unter anderem eine Vermeidung der Überbelastung von Krankenhäusern in der ohnehin bereits kritischen Situation aufgeführt. Denn an Silvester kommt es aufgrund von Silvesterknallern und Raketen immer wieder zu Verbrennungen und weiteren Verletzungen.
Das sieht in diesem Jahr etwas anders aus: In vielen Städten wurde das Feuerwerks-Verbot wieder aufgehoben. Es ist also an manchen Orten wieder möglich, zu Mitternacht Raketen und Knaller zu zünden (Stand: November 2022). Dazu zählen beispielsweise Mannheim, Heidelberg und Freiburg. Allerdings gibt es auch Städte, welche eine Fortsetzung des Feuerwerks-Verbotes planen, darunter zum Beispiel Stuttgart.
Silvesternacht: Feuerwerkskörper an vielen öffentlichen Plätzen verboten
In einigen größeren deutschen Städten herrscht entweder vollständiges oder an bestimmten Plätzen Verbot für das Zünden von Feuerwerkskörpern. So ist es in Köln beispielsweise nicht erlaubt, in der Silvesternacht Raketen und Co. rund um den Kölner Dom zu zünden. Frankfurt am Main verbietet privat organisierte Feuerwerke am Eisernen Steg und Dortmund am Hauptbahnhof. Ob – und wenn ja wo – in Ihrer Nähe ein Feuerwerks-Verbot herrscht, können Sie den aktuellen Richtlinien Ihrer Kommunen entnehmen.
Laut § 23 der Sprengstoffverordnung ist es außerdem immer untersagt, Feuerwerkskörper in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen und brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen zu zünden. Wichtig: Dies gilt nicht nur für Silvester, sondern immer.
Silvester: Wer haftet für Brandschäden und Verletzungen?
Eine Kombination aus Nachlässigkeit, Alkoholkonsum und Feuerwerkskörpern führt an Silvester immer wieder dazu, dass Brände ausgelöst werden und Menschen teils ernstzunehmende Verletzungen erleiden. Hier stellt sich gegebenenfalls die Frage, wer in solchen Fällen überhaupt haften muss.
Im Grunde kommt es bei der Haftungsfrage ganz auf die jeweilige Situation an, in der sich die Situation abspielt. Für Sachschäden an Autos durch Eigenverschulden kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung auf – sofern es sich nicht um Vandalismus handelt. Für die Behandlung von Verletzungen kommen Kranken- und Unfallversicherung auf.
Silvester: Wer räumt die Straßen am nächsten Tag auf?
Die nächtliche Silvesterparty ist am nächsten Morgen in vielen Städten noch deutlich sichtbar. Alkoholflaschen und die Überreste gezündeter Feuerwerkskörper prägen das Bild vieler öffentlicher Plätze am 01. Januar. Bei der Beseitigung des Silvestermülls kommt es darauf an, wo sich dieser befindet.
Für den Müll an öffentlichen Plätzen sind in der Regel die jeweiligen Gemeinden zuständig, deren Mitarbeiter:innen in den Folgetagen mit Kehrmaschinen anrücken. Für Feuerwerkskörper und anderem Silvestermüll auf und vor Privatgrundstücken sind die Eigentümer:innen der Gründstücke zuständig. Ggfs. prüft das Ordnungsamt, ob alles sachgemäß beseitigt wurde.
Silvesterparty: Ist die Nachtruhe aufgehoben?
In der sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ist festgehalten, dass zwischen 22:00 und 06:00 eine Nachtruhe einzuhalten ist. In reinen Wohngebieten beispielsweise darf die Grenze von 35 dB in der Nacht nicht überschritten werden. Nach 22:00 bedeutet dies, dass Feiern in der Wohnung die Zimmerlautstärke nicht überschreiten sollten. Ruhestörung kann je nach Vergehen mit unterschiedlich hohen Bußgeldern geahndet werden.
Da es an Silvester oft bis in die Nacht deutlich lauter ist, fragen sich viele, wie es an diesem Abend mit den Ruhezeiten aussieht. Grundsätzlich gilt die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr auch an Silvester – theoretisch gesehen könnten Nachbar:innen sich also auch hier beschweren, wenn es zu laut wird. In der Realität geschieht dies allerdings eher selten, denn auf den Straßen ist es um Mitternacht meist so laut, dass eine Feier in der Nachbarswohnung weniger Einfluss auf die allgemeine Lautstärke nehmen dürfte.
Trotz dessen sollten Feiernde immer Rücksicht auf ihre Nachbar:innen nehmen und auf die Lautstärke zur Zeit der Nachtruhe achten. Zwar sind Sie nicht verpflichtet, eine Feier in Ihrer Wohnung im Voraus bei den Nachbar:innen anzumelden, allerdings können sie sich so besser auf die Situation am Silvesterabend einstellen.
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Quellen:
Payback.de: Hier ist Böllern verboten
T-Online.de: Silvestermüll - Wer ist für die Beseitigung des Drecks zuständig?
Familienportal.de: Jugendschutz - Wie lange darf mein Kind abends draußen bleiben?