Trendthema Fahrrad- und E-Bike-Leasing: So funktioniert's
Vorteile des Dienstrads
Seit 2012 gelten für Dienstfahrräder dieselben steuerlichen Regelungen wie für Dienstwagen – das sogenannte Dienstwagenprivileg genießen nun also auch Zweiräder. Das hat sowohl für die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber seinen Reiz:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich zu relativ günstigen Konditionen ein (oft kostspieliges) E-Bike oder Fahrrad anzuschaffen.
- Das Unternehmen spart Lohnnebenkosten.
- Radfahren fördert die Gesundheit der Angestellten.
- Weniger Autos auf den Straßen sorgen für besser Luftqualität in den Städten.
Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen
Leasing über die Firma funktioniert über die sogenannte Gehaltsumwandlung: Leasingnehmer ist der Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern das Rad dann zur Nutzung zur Verfügung stellt. Die monatlich anfallende Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Durch das nun geringere Bruttogehalt sinkt die Berechnungsgrundlage für Steuern und Abgaben, der Arbeitnehmer muss also weniger Lohnsteuer & Co. zahlen.
Ist die private Nutzung erlaubt?
Wenn Sie Ihr über die Firma geleastes Rad auch privat fahren möchten, was in der Regel der Fall sein dürfte, müssen Sie die Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Der fällt allerdings recht niedrig aus und gleicht die Lohnsteuerersparnis bei Weitem nicht aus. Es wird nur ein Prozent des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt. Dieser geringe Satz gilt sogar dann, wenn Sie das Rad über den Arbeitgeber leasen, aber ausschließlich privat damit unterwegs sind.
Wichtig: Wenn Sie Ihr Rad privat nutzen möchten, sollten Sie das in einem Überlassungsvertrag oder in einem Zusatz im Arbeitsvertrag regeln.
So läuft das Fahrradleasing ab
Am Fahrradleasing hängt für die Arbeitgeber ein gewisser administrativer Aufwand. Den geben Sie in der Regel an professionelle Leasingfirmen ab, die sich um alles kümmern, was zum Zweiradleasing dazugehört:
- Vernetzung von Kunden und kooperierenden Fahrradhändlern
- Versicherung – je nach Modell und Anbieter Pflicht
- Inspektion
- Reparatur
Hat der Mitarbeiter das passende Rad gefunden, füllt der Händler den sogenannten Überlassungsantrag aus und schickt ihn an den jeweiligen Arbeitgeber. Dort wird der Vertrag von der Personalabteilung dann geprüft und genehmigt.
Grundsätzlich haben Radfahrer bei der Auswahl alle Freiheiten: Luxus-E-Bike, Mountainbike oder Carbon-Rennrad – bezüglich der Höhe des Preises gibt es in puncto Steuervorteil keine Einschränkung. Was Sie aber bedenken sollten: Je teurer das Rad, desto höher fällt die Leasingrate aus, die von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird. Zudem steigt mit dem Preis des Rades auch die Höhe des geldwerten Vorteils, den Sie versteuern müssen. Und in der Praxis ist die Wahl des Rades doch nicht immer ein reines Wunschkonzert: Je nach Leasinganbieter kann die reale Auswahl aber sehr wohl begrenzt sein.
15 bis 40 Prozent können Sie im Vergleich zum Direktkauf sparen, wenn Sie Ihr neues Rad über den Arbeitgeber leasen. Wie groß die Ersparnis tatsächlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Anschaffungspreis des Rads
- Einkommen
- Steuerklasse
Das Leasing lohnt sich finanziell vor allem dann, wenn Sie sich für ein besonders hochwertiges Modell ab 2.000 Euro entscheiden und eine hohe Steuerklasse haben. Weitere finanzielle Vorteile gibt es bei der Steuererklärung:
- Pendlerpauschale: Für jeden Arbeitstag, an dem Sie mit dem Rad zur Arbeit pendeln, dürfen Sie 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich geltend machen.
- Es fallen keine kilometerabhängigen Steuern an – anders als bei Dienstwagen.
Tipp: Manche Städte haben besondere Förderprogramme für die Anschaffung von E-Bikes.
Mit folgenden Kosten müssen Sie für Ihr Fahrrad jeden Monat ungefähr einkalkulieren:
- Leasingrate: etwa 3 Prozent des Neupreises
- Steuer für private Nutzung: 1 Prozent des Neupreises
- Versicherung: 5 bis 45 Euro
- Wartung und Reparatur: nach Bedarf oder als Pauschale im Angebot enthalten
E-Bike-Leasing als Privatperson: Lohnt sich das?
Lohnt sich das Fahrrad- oder E-Bike-Leasing ohne Arbeitgeber? Für Freiberufler und Selbstständige: Tendenziell ja; sie können die Kosten von der Steuer absetzen. Komplett privat hingegen ist Zweiradleasing selten ein guter Deal.
Nachteile:
- Sie binden sich über eine längere Laufzeit an den Leasinggeber – einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, ist nur in Ausnahmen möglich.
- Steuerliche Vorteile bei einem Fahrradleasing ohne Beteiligung des Arbeitgebers gibt es leider nicht.
Vorteile:
- Durch einen Leasingvertrag können Sie auch dann das begehrte Luxus-E-Bike fahren, selbst wenn dafür gerade nicht genug Geld übrig sein sollte.
- Bei einer üblichen Laufzeit von 24 oder 36 Monaten sind die monatlichen Raten recht überschaubar.
Wichtig: Lassen Sie sich zuvor intensiv über die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten beraten – vielleicht muss es gar nicht Leasing sein. Auch ein kleiner Kredit bei der Hausbank kann eine Option sein.