Welche Impfungen sind Pflicht?
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Welche Impfungen sind Pflicht?

In Deutschland gibt es keine Impfpflicht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) spricht Impfempfehlungen aus. Eine Ausnahme bildet allerdings die Masern-Impfung - und derzeit wird auch die Impfpflicht für Corona-Impfstoffe diskutiert.

Impfpflicht zum Schutz vor Krankheiten

Impfungen gehören in der Medizin zu einer wirksamen, vorbeugenden Maßnahme zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Viele Infektionskrankheiten konnten durch Impfungen zurückgedrängt werden, beispielsweise Poliomyelitis (Kinderlähmung), oder der Verlauf kann im Falle einer Erkrankung abgemildert werden, etwa bei einer Grippe (Influenza). Viele Menschen fragen sich: „Welche Impfungen sind Pflicht?“ Die Antwort: Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland derzeit nur für zwei Impfungen - unter bestimmten Voraussetzungen: für die Masern-Impfung und für die Impfung gegen Corona.

Derzeit empfiehlt die STIKO folgende Impfungen

Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche:

  • Rotaviren
  • Hepatitis B
  • Diphtherie
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)
  • Haemophilus influenza Typ b (Hib)
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Varizellen (Windpocken)
  • Pneumokokken
  • Meningokokken C

Mädchen und Jungen zwischen neun und 14 Jahren wird die Schutzimpfung gegen humane Papillomviren (HPV) zum Schutz vor Genitalwarzen, Gebärmutterhalskrebs, Krebs der Vulva, Analkrebs sowie Mund- und Rachenkrebs empfohlen. 

Erwachsenen, die nicht grundimmunisiert sind, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Masern- sowie die Polio-Impfung. Ab 60 Jahren zudem die Schutzimpfung gegen Grippe, Pneumokokken sowie Herpes zoster. Für bestimmte Risikogruppen sowie bei Reisen ins Ausland können weitere Impfungen empfehlenswert sein, beispielsweise gegen Tollwut, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B oder Gelbfieber.

Welche Impfungen sind Pflicht? Masern-Impfung

Seit dem 1. März 2020 gibt es das Masernschutzgesetz. Dieses Gesetzt sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule die von der STIKO empfohlene Masern-Impfung vorweisen müssen. Das gilt auch für Personen, welche Kinder betreuen, etwa Kindertagesmütter, Erzieher, Lehrer sowie Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten. Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen ebenfalls den Nachweis einer Masern-Impfung erbringen.

Achtung: Masern-Impfstoff nicht als Einzelimpfstoff erhältlich

In Deutschland ist der Impfstoff gegen Masern nicht als Einzelimpfstoff verfügbar. Der Masern-Impfstoff wird als Kombinationsimpfstoff eingesetzt, der zudem Impfstoffe gegen Mumps und Röteln (MMS-Impfung) enthält. Das heißt: Die Impfung gegen Mumps und Röteln gehört somit zur Masern-Impfpflicht dazu.

Welche Impfungen sind Pflicht? Diskussion um die Corona-Impfung

Eine weitere Impfpflicht ist in Deutschland im Kommen: die Corona-Impfung. Bislang gibt es die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis zum 5. März 2022 mussten Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Corona oder einen Genesenennachweis vorlegen. Seit dem 16. März 2022 müssen sie den Nachweis auch der zuständigen Behörde vorlegen, wenn sie dazu aufgefordert werden. 

Die Begründung hierzu lautet: “Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige  und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere  Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen  mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen  COVID-19-Krankheitsverlauf hat”, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf infektionsschutz.de mit Stand 30. März 2022. Und ergänzt: “Ein verlässlicher Schutz vor dem  Corona-Virus durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen  Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass  sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Corona-Virus  infizieren.”

Mit Stand heute (April 2022) soll die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 1. Januar 2023 außer Kraft treten.

Impfpflicht für Bürger: Corona-Impfpflicht lange diskutiert

Seit mehreren Monaten diskutiert die Bundesregierung zur allgemeinen Impfpflicht für Erwachsene gegen Corona. Mit Stand 4. April 2022 gilt: Die Impfpflicht ab 18 Jahren in Deutschland gegen das Corona-Virus soll vorerst nicht eingeführt werden. Stattdessen steht der Vorschlag im Raum, ab dem 3. Oktober 2022 eine Corona-Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren einzuführen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen weiter entwickeln. Anfang September 2022 soll dann auch die Entscheidung von Seiten des Bundestags fallen, ob es eine Impfpflicht für 18- bis 49-Jährige geben soll.

Die STIKO (Ständige Impfkommission) am Robert Koch-Institut (RKI) ist ein unabhängiges Expertengremium, welches über Impfempfehlungen berät. Die STIKO ist vom Bundesministerium für Gesundheit berufen. Die STIKO empfiehlt, welche Impfungen von für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit wichtig sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen - darunter auch die Masern-Impfung
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Eine Masern-Infektion kann schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen. Im schlimmsten Fall kann sich eine lebensbedrohliche Gehirnentzündung entwickeln. Mit der Impfpflicht soll die Ausbreitung der Infektionskrankheit eingedämmt werden. Nach der Masern-Impfung ist man gegen die Masern-Viren immun. Laut dem RKI liegt die Wirksamkeit der zweifachen Impfung gegen Masern in Deutschland bei 98 bis 99 Prozent.
Die Masern-Impfung wird wie folgt verimpft: Die erste Impfung sollte zwischen dem vollendeten elften und 14. Lebensmonat verabreicht werden - frühestens mit neun Monaten. Die zweite Impfung erfolgt spätestens vor dem zweiten Geburtstag. Zwischen den beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen Abstand liegen. Die Impfung erfolgt als Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff), der auch gegen Mumps und Röteln schützt.
Infobox Impfen

Impfungen gehören in der Medizin zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Doch keine Impfung kann 100-prozentig vor der Krankheit schützen, gegen die geimpft wurde. Kommt es trotz Impfung zu einer Infektion, ist der Verlauf in der Regel milder als bei ungeimpften Personen. Auch wenn Impfungen in den meisten Fällen gut vertragen werden, ist nicht auszuschließen, dass Impfreaktionen oder Impfnebenwirkungen auftreten.


Haben Sie Fragen zu Impfungen, Impfschutz, Impfreaktionen oder Impfnebenwirkungen oder sind Sie unsicher, ob Auffrischungsimpfungen anstehen, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Nehmen Sie zum Gespräch den gelben Impfpass mit. Informieren Sie sich ausführlich über den Nutzen und mögliche Risiken, bevor Sie sich für oder gegen eine Impfung entscheiden.

Quellen:

HPV: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Erreger und Impfung. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Schutzimpfungen. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

Masern-Impfung bei Kindern. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.impfen-info.de.

Masernimpfung: Wirksamkeit, Sicherheit und Kontraindikationen. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
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