Welche Impfungen sind Pflicht?
Impfpflicht zum Schutz vor Krankheiten
Impfungen gehören in der Medizin zu einer wirksamen, vorbeugenden Maßnahme zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Viele Infektionskrankheiten konnten durch Impfungen zurückgedrängt werden, beispielsweise Poliomyelitis (Kinderlähmung), oder der Verlauf kann im Falle einer Erkrankung abgemildert werden, etwa bei einer Grippe (Influenza). Viele Menschen fragen sich: „Welche Impfungen sind Pflicht?“ Die Antwort: Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland derzeit nur für zwei Impfungen - unter bestimmten Voraussetzungen: für die Masern-Impfung und für die Impfung gegen Corona.
Derzeit empfiehlt die STIKO folgende Impfungen
Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche:
- Rotaviren
- Hepatitis B
- Diphtherie
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)
- Haemophilus influenza Typ b (Hib)
- Pertussis (Keuchhusten)
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Varizellen (Windpocken)
- Pneumokokken
- Meningokokken C
Mädchen und Jungen zwischen neun und 14 Jahren wird die Schutzimpfung gegen humane Papillomviren (HPV) zum Schutz vor Genitalwarzen, Gebärmutterhalskrebs, Krebs der Vulva, Analkrebs sowie Mund- und Rachenkrebs empfohlen.
Erwachsenen, die nicht grundimmunisiert sind, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Masern- sowie die Polio-Impfung. Ab 60 Jahren zudem die Schutzimpfung gegen Grippe, Pneumokokken sowie Herpes zoster. Für bestimmte Risikogruppen sowie bei Reisen ins Ausland können weitere Impfungen empfehlenswert sein, beispielsweise gegen Tollwut, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B oder Gelbfieber.
Welche Impfungen sind Pflicht? Masern-Impfung
Seit dem 1. März 2020 gibt es das Masernschutzgesetz. Dieses Gesetzt sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule die von der STIKO empfohlene Masern-Impfung vorweisen müssen. Das gilt auch für Personen, welche Kinder betreuen, etwa Kindertagesmütter, Erzieher, Lehrer sowie Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten. Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen ebenfalls den Nachweis einer Masern-Impfung erbringen.
Achtung: Masern-Impfstoff nicht als Einzelimpfstoff erhältlich
In Deutschland ist der Impfstoff gegen Masern nicht als Einzelimpfstoff verfügbar. Der Masern-Impfstoff wird als Kombinationsimpfstoff eingesetzt, der zudem Impfstoffe gegen Mumps und Röteln (MMS-Impfung) enthält. Das heißt: Die Impfung gegen Mumps und Röteln gehört somit zur Masern-Impfpflicht dazu.
Welche Impfungen sind Pflicht? Diskussion um die Corona-Impfung
Eine weitere Impfpflicht ist in Deutschland im Kommen: die Corona-Impfung. Bislang gibt es die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis zum 5. März 2022 mussten Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Corona oder einen Genesenennachweis vorlegen. Seit dem 16. März 2022 müssen sie den Nachweis auch der zuständigen Behörde vorlegen, wenn sie dazu aufgefordert werden.
Die Begründung hierzu lautet: “Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf hat”, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf infektionsschutz.de mit Stand 30. März 2022. Und ergänzt: “Ein verlässlicher Schutz vor dem Corona-Virus durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Corona-Virus infizieren.”
Impfpflicht für Bürger: Corona-Impfpflicht lange diskutiert
Seit mehreren Monaten diskutiert die Bundesregierung zur allgemeinen Impfpflicht für Erwachsene gegen Corona. Mit Stand 4. April 2022 gilt: Die Impfpflicht ab 18 Jahren in Deutschland gegen das Corona-Virus soll vorerst nicht eingeführt werden. Stattdessen steht der Vorschlag im Raum, ab dem 3. Oktober 2022 eine Corona-Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren einzuführen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen weiter entwickeln. Anfang September 2022 soll dann auch die Entscheidung von Seiten des Bundestags fallen, ob es eine Impfpflicht für 18- bis 49-Jährige geben soll.
Quellen:
HPV: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Erreger und Impfung. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).
Schutzimpfungen. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.
Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.
Masern-Impfung bei Kindern. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.impfen-info.de.
Masernimpfung: Wirksamkeit, Sicherheit und Kontraindikationen. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).
Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de.