Was tun, wenn der Chef noch nach Feierabend klingelt?
Das Arbeitszeitgesetz schreibt zwischen Dienstschluss und Arbeitsbeginn eine Ruhephase von mindestens elf Stunden vor. Sofern kein Notfall besteht, dürfen weder ein dienstlicher Anruf noch eine E-Mail die Freizeit unterbrechen. Der Chef hat also kein Recht, Sie in dieser Zeit oder im Urlaub zu kontaktieren. Mehr als das: Er verstößt gegen geltendes Gesetz.
Wie können Sie die Anrufe unterbinden?
Der sicherste Weg: Teilen Sie dem Chef freundlich aber bestimmt mit, dass er Ihre private Rufnummer nicht erhält. Verfügen Sie über ein Diensthandy, ignorieren Sie die Anrufe des Chefs nach Feierabend. Das ist Ihr gutes Recht, Nachteile oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen sind nicht zu befürchten.
Suchen Sie das Gespräch
Können Sie sich zu beidem nicht durchringen, sollten Sie mit Ihrem Chef reden. Der ehrliche Hinweis, dass Sie der Kontakt nach Feierabend stresst, wirkt meist Wunder. Schließlich wird auch Ihrem Chef bekannt sein, dass er deutlich übers Ziel hinausschießt.
Im Sinne des Unternehmens
Ein Vorteil ist, dass immer mehr große Unternehmen wie VW oder die Telekom dazu übergehen, dienstliche Anrufe und E-Mails nach Feierabend technisch zu blocken. Aus Menschenliebe? Wohl kaum, die Verantwortlichen handeln ganz im Sinne des Unternehmens – und liefern so auch Ihnen die passende Argumentation: Die ständige Erreichbarkeit steigert das Risiko eines Burn-Outs und anderer psychischer Erkrankungen nämlich ganz erheblich. Bei der Arbeitsunfähigkeit ist es mittlerweile die zweithäufigste Ursache.